Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll nach einer Panne bei der Tabaksteuer angewiesen, das neue Tabakgesetz vorerst nicht umzusetzen. Die Anweisung sorgt für politischen und juristischen Streit.
Der FDP-Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki wertete den Schritt gegenüber BILD als „Anstiftung zur Steuerhinterziehung“. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil fordere damit faktisch dazu auf, das neue Gesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen, als nach den veröffentlichten Regelungen geschuldet wären.
Nach Darstellung des Berichts ist allerdings unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Anweisung an den Zoll beruht. Auf die Frage, welcher Paragraf den Schritt erlaube, verwies ein Sprecher des Ministeriums auf das derzeit geltende Tabaksteuergesetz.
Das Ministerium begründete die vorläufige Nichtumsetzung außerdem mit dem „erkennbaren Willen des Gesetzgebers“, wonach das neue Gesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. Der Jura-Professor Walther Michl widersprach dieser Einschätzung. Aus dem Gesetz müsse sich klar ergeben, was der Minister anordnen dürfe. Eine solche Regelung gebe es in diesem Fall nicht.
Nach Michls Einschätzung müsse das Gesetz so vollzogen werden, wie es verkündet worden sei. Damit würden die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten, unabhängig von der Anweisung des Finanzministers.
Die Bundesregierung versuchte dem Bericht zufolge, den Gesetzesfehler noch am selben Nachmittag in einem Sonderverfahren zu korrigieren. Regierungsintern sei vereinbart worden, die Änderung weiterzuleiten. Wann dies geschehen soll, blieb demnach offen.
Auch im Bundestag zeichnet sich weiterer Streit ab. Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck kündigte an, das Thema möglichst schnell auf die Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses setzen zu wollen.
Unterstützung kam von der AfD. Ein Sprecher der Parteichefin Alice Weidel erklärte, die Partei erwäge eine Aktuelle Stunde und eine Sondersitzung des Finanzausschusses.

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