Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin im Fall einer gemeinsamen Koalition große private Wohnungsbestände vergesellschaften. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier der drei Parteien hervor.
Betroffen wären private Wohnungskonzerne mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin. Die Unternehmen sollen einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten dürfen. Eine Vergesellschaftung würde demnach nur für darüber hinausgehende Wohnungen gelten und gegen eine Entschädigung erfolgen.
Ausgenommen werden sollen Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure. Außerdem sollen nur Wohnungen einbezogen werden, die vor 2021 entstanden sind. Für die Umsetzung wollen die Parteien maximal 16 Milliarden Euro bereitstellen. Voraussetzung sei, dass die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet bleibe.
Ein entsprechendes Gesetz soll laut Sondierungspapier Mitte 2028 verabschiedet werden. Es soll ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft treten. Für Mieter ist vorgesehen, dass die durchschnittliche Eingangsmiete der betroffenen Wohnungen nicht höher liegt als die durchschnittliche Miete beim bisherigen Eigentümer zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.
Rechtliche Grundlage soll Artikel 15 des Grundgesetzes sein. Enteignungen nach Artikel 14 des Grundgesetzes werden im Sondierungspapier ausgeschlossen. SPD-Chef Steffen Krach hatte sich bislang gegen Enteignungen ausgesprochen.
Der Berliner Wohnungsmarkt ist besonders von dem Vorhaben betroffen. Vonovia besitzt nach eigenen Angaben aus dem Halbjahresbericht mehr als 138.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Den Verkehrswert dieser Bestände beziffert das Unternehmen mit 23,5 Milliarden Euro.
Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte zuvor ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum angekündigt. Sie verwies auf die hohen Entschädigungskosten und erklärte, eine Vergesellschaftung schaffe keine zusätzlichen Wohnungen.
Parallel planen Linke, Grüne und SPD ein umfangreiches Neubauprogramm. Von 2026 bis 2031 sollen 100.000 Wohnungen genehmigt werden, die anschließend entstehen sollen. Mindestens die Hälfte des Neubaus sollen landeseigene Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierte Akteure übernehmen. Zusätzlich ist ein öffentliches Wohnungsbauprogramm vorgesehen, während private Bauherren unterstützt werden sollen.

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