Hubig legt Gesetzentwurf für härtere Strafen bei Gruppenvergewaltigungen vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe künftig härter bestrafen. Der entsprechende Gesetzentwurf ist fertig und soll an diesem Montag an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt werden.

Nach den Plänen sollen Gruppenvergewaltigungen sowie andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe oder sexuelle Nötigung soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bislang sind in diesen Fällen mindestens zwei Jahre vorgesehen.

Eine Mindeststrafe von fünf Jahren soll dem Entwurf zufolge auch gelten, wenn Täter eine Schwangerschaft verursachen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine einheitliche Verjährungsfrist von 20 Jahren für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe vor. Nach derzeitiger Rechtslage beträgt die Frist in manchen Fällen lediglich fünf Jahre.

Zur Begründung verwies Hubig auf Fälle, in denen Vergewaltigungen nicht mehr bestraft werden konnten, weil sie erst Jahre nach der Tat bekannt wurden. Dabei habe es sich unter anderem um Fälle gehandelt, in denen Opfer mutmaßlich betäubt worden seien und die Taten erst durch Videoaufnahmen ans Licht gekommen seien.

Auch verbale sexuelle Belästigung soll künftig unter das Sexualstrafrecht fallen. Strafbar soll sich machen, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, wenn diese geeignet ist, die betroffene Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Vorgesehen sind dafür bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Der Entwurf stelle klar, dass es dabei nicht um missglückte Komplimente gehe, heißt es in dem Papier.

„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es brauche klare Grenzen und Strafen für körperliche Gewalt ebenso wie für verbale Belästigung und Bedrohung.

Mit dem Gesetzentwurf sollen nach Angaben der Ministerin Strafbarkeitslücken bei verbaler Belästigung geschlossen, die Strafen bei Vergewaltigungen erhöht und eine spätere Verfolgung entsprechender Taten ermöglicht werden.


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