Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 erhöht werden. Geplant sind ein höherer Mindest- und Höchstsatz sowie eine neue Aufteilung der Leistung in den ersten Bezugsmonaten. Ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Beschlossen ist die Reform noch nicht.
Der Mindestsatz soll nach den Plänen von 300 auf 330 Euro steigen. Der Höchstsatz ist künftig mit 1900 statt bisher 1800 Euro vorgesehen. Das entspricht einer Erhöhung um 10 beziehungsweise rund 5,5 Prozent.
Die zuvor diskutierte Kürzung der Bezugsdauer ist nach den vorliegenden Plänen vom Tisch. Es soll weiterhin bis zu 14 Monate Basiselterngeld geben, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen. Die übrigen sechs Monate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Alleinerziehende sollen ebenfalls weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können.
Bei der Höhe der Zahlungen ist eine neue Staffelung vorgesehen. In den jeweils ersten vier Bezugsmonaten sollen beide Elternteile 80 Prozent ihres Nettoverdienstes vor der Geburt erhalten. Für jeden weiteren Monat sind 50 Prozent vorgesehen. Bisher lag der Satz im Basiselterngeld in der Regel für jeden Monat bei etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes.
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sollen künftig außerdem Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge berücksichtigt werden. Nach Angaben des Ministeriums soll die Regelung Vätern einen stärkeren finanziellen Anreiz geben, sich in der frühen Familienphase zu beteiligen.
Darüber hinaus sollen beide Eltern wieder uneingeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Damit wäre es beispielsweise möglich, die ersten vier Monate gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Nach der letzten Reform war der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld auf einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes begrenzt worden.
Auch der Geschwisterbonus, ein Zuschlag zum Elterngeld für Familien mit weiteren Kindern im Haushalt, soll länger gezahlt werden. Zudem ist vorgesehen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, damit die Leistung schneller bei den Eltern ankommt.
Familienministerin Karin Prien erklärte, die Koalition habe sich auf eine strukturelle Weiterentwicklung des Elterngelds verständigt. Die Reform solle die Leistung stärker an die Lebensrealität junger Familien anpassen. Zugleich müsse der Entwurf die Haushaltslage berücksichtigen und eine höhere Belastung der Steuerzahler vermeiden.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform und Erhöhung des Elterngelds vereinbart. Ein früherer Entwurf hatte unter Sparvorgaben eine Verkürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate vorgesehen. Dieser Vorschlag hatte Kritik ausgelöst.
Das Elterngeld gibt es seit 2007 als Einkommensersatz für Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder eine berufliche Auszeit nehmen. Im Jahr 2025 wurden dafür rund sieben Milliarden Euro ausgegeben. Die Zahl der Empfänger lag bei 1,6 Millionen. Wann die geplante Reform in Kraft treten soll, ist noch offen.

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