Die seit Juli geltende Reform der Grundsicherung hat den Bundeshaushalt bislang offenbar nicht entlastet. Die Ausgaben lagen in den Monaten Juli bis September demnach etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Auswertung der Monatsberichte des Bundesfinanzministeriums. Die Kosten für die Grundsicherung einschließlich der Mieten beliefen sich zuletzt auf monatlich 3,3 bis 3,5 Milliarden Euro. In den entsprechenden Vorjahresmonaten waren es 3,4 bis 3,5 Milliarden Euro.
Im Wahlkampf hatte die Union mit Einsparungen in Milliardenhöhe durch eine Reform des Bürgergelds geworben. „Das Versprechen hat Erwartungen geweckt, die die Reform nicht erfüllen konnte“, sagte Andreas Peichl vom Ifo-Institut der „Süddeutschen Zeitung“. Dies schade letztlich der Glaubwürdigkeit von Sozialreformen insgesamt, erklärte er.
Die neue Grundsicherung verschärft vor allem die Sanktionen. Nach Einschätzung von Peichl reichen diese Maßnahmen allein jedoch nicht aus, um deutlich Ausgaben zu senken. Dafür müssten mindestens eine Million Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung aufnehmen.
Ein großer Teil der Leistungsbeziehenden ist laut dem Bericht allerdings nicht arbeitslos. Dazu zählen unter anderem Kinder, Aufstocker, Alleinerziehende sowie Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Fortbildungen.
Unabhängig von der Reform gehen die Ausgaben für die Grundsicherung seit Längerem leicht zurück. Als Gründe werden mehr arbeitende ukrainische Flüchtlinge und eine geringere Zahl neu ankommender Flüchtlinge genannt.
Gleichzeitig könnten die Kosten später wieder steigen. Experten verweisen darauf, dass in der Industrie zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen.
Im September bezogen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 3,7 Millionen erwerbsfähige Menschen Grundsicherung. Das waren 145.000 weniger als im Vorjahresmonat. Mehr als eine Million von ihnen waren langzeitarbeitslos.
Bei Langzeitarbeitslosen bestehen laut dem Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung häufig Vermittlungshemmnisse. Genannt werden unter anderem eine niedrige formale Qualifikation und gesundheitliche Einschränkungen. Geförderte Beschäftigung könne die Perspektiven bis hin zu einer Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern. Dafür müsse die Unterstützung jedoch passend auf die jeweilige Person zugeschnitten sein.

Schreibe einen Kommentar