Mehr als 1.600 Extremisten besitzen trotz Gesetzesverschärfung Waffenerlaubnis

Trotz einer Verschärfung des Waffenrechts verfügen in Deutschland mehr Extremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das geht aus einer Abfrage des NDR bei den Innenministerien der Länder hervor.

Zum Stichtag am 31. Dezember 2025 hatten demnach mehr als 1.600 Extremisten eine entsprechende Erlaubnis. Mehr als 1.300 von ihnen wurden dem rechtsextremen Spektrum oder der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet. Daneben erfassten die Behörden auch Linksextremisten, Islamisten, radikale Querdenker und weitere Extremisten. Diese Gruppen spielen beim Waffenbesitz jedoch eine deutlich kleinere Rolle.

Die Angaben sind als Mindestwerte zu verstehen, weil nicht alle Länder vollständige Daten übermittelt haben. Für das Jahr 2024 hatte die NDR-Abfrage mindestens rund 1.500 Extremisten mit Waffenerlaubnis ergeben.

Zu den Erlaubnissen zählt auch der Kleine Waffenschein. Er berechtigt lediglich dazu, Schreckschusswaffen oder Abwehrsprays mit sich zu führen. Für den Besitz scharfer Schusswaffen ist eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich.

Wie viele Schusswaffen sich insgesamt in den Händen von Extremisten befinden, lässt sich laut der Abfrage nicht vollständig feststellen. Nur elf der 16 Bundesländer machten hierzu Angaben. Fest steht demnach, dass es mehr als 3.000 Schusswaffen sind. Die meisten davon befinden sich bei Personen aus dem rechtsextremen Spektrum einschließlich der „Reichsbürger“-Szene.

Die höchsten bekannten Zahlen meldeten Baden-Württemberg mit 630 Schusswaffen, Sachsen mit 449, Mecklenburg-Vorpommern mit 440, Hessen mit 418 und Rheinland-Pfalz mit 382. Sachsen-Anhalt sprach lediglich von einem mittleren dreistelligen Bereich. Mehrere Länder, darunter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, übermittelten keine Daten.

Waffenbehörden versuchen bundesweit, Extremisten die Erlaubnisse und Waffen zu entziehen. Dafür sind sie auf Informationen des Verfassungsschutzes, der Polizei oder der Staatsanwaltschaften angewiesen. Gegen Entscheidungen der Behörden klagen Waffenbesitzer häufig. Nach Angaben des NDR haben Gerichte solche Entscheidungen wiederholt aufgehoben.

Im vergangenen Jahr wurden nach den vorliegenden Daten rund 250 waffenrechtliche Erlaubnisse von Extremisten entzogen. Da zwei Länder keine oder keine verwertbaren Angaben machten, könnte die tatsächliche Zahl höher liegen. Im Vorjahr waren laut Bundesregierung allein bei Neonazis, „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern 360 Erlaubnisse eingezogen worden.

Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den Entzug der Erlaubnisse als erhebliche Herausforderung für die Waffenbehörden. Nach dem Gesetz gelten Personen als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt haben oder Mitglieder beziehungsweise Unterstützer entsprechender Organisationen sind.

Der Verfassungsschutz bewertet die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextremistisch. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschied im August, dass AfD-Mitglieder in dem Bundesland deshalb als waffenrechtlich unzuverlässig gelten können. Es bestätigte den möglichen Entzug der Erlaubnisse von drei AfD-Mitgliedern.

Mempel zufolge reicht die Einstufung durch den Verfassungsschutz vor Gericht jedoch häufig nicht aus. Zudem sei die Rechtsprechung uneinheitlich. Er forderte klarere gesetzliche Vorgaben und bundesweit einheitliche Maßstäbe.

Das Bundesinnenministerium verwies auf die Verantwortung der Länder. Die jüngsten Änderungen des Waffenrechts seien ein längerfristiger Prozess. Wie die Länder ihre Möglichkeiten zum Waffenentzug nutzten, kommentiere das Ministerium nicht.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert