Männer, die den Fragebogen der Bundeswehr zur Wehrerfassung nicht fristgerecht beantworten, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das Verteidigungsministerium leitet nach eigenen Angaben Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Betroffene ein.
Das Bußgeld kann bis zu 250 Euro betragen. Auch nach einem solchen Verfahren bleibt für wehrpflichtige Männer die Pflicht bestehen, den Fragebogen auszufüllen.
Seit Januar schreibt die Bundeswehr junge Menschen ab 18 Jahren an. Mit dem Fragebogen wird ermittelt, ob sie grundsätzlich zu einem möglichen Wehrdienst bereit sind. Männer müssen den Bogen innerhalb von vier Wochen beantworten. Frauen können freiwillig teilnehmen.
Wer nicht rechtzeitig reagiert, erhält den Angaben zufolge zunächst ein Erinnerungsschreiben. Dafür gilt meist eine weitere Frist von zwei Wochen. Wird auch diese Frist versäumt, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Nach Angaben des von Boris Pistorius geführten Verteidigungsministeriums wurden bis zum 30. September insgesamt 492.800 Briefe verschickt. Davon gingen 253.000 an Männer und 239.800 an Frauen. Rund 96 Prozent der Männer antworteten demnach innerhalb der ursprünglichen Frist oder der Nachfrist.
Mit dem Fragebogen sollen Freiwillige für den neu geregelten freiwilligen Wehrdienst gewonnen werden. Sollte die Bundeswehr damit nicht genügend Freiwillige finden, behält sich die schwarz-rote Koalition die Einführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht vor.
Unterdessen hat die Bundeswehr ihre Aufwuchsziele nach eigenen Angaben übertroffen. Anfang Oktober dienten dort mehr als 190.000 Soldatinnen und Soldaten. Damit lag die Truppenstärke erstmals über dem gesetzlichen Aufwuchskorridor von 186.000 bis 190.000 Soldatinnen und Soldaten, der bis Ende 2026 erreicht werden soll.
Nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums ist aufgrund der positiven Personalentwicklung damit zu rechnen, dass die Bundeswehr am Jahresende weit oben im Aufwuchskorridor oder darüber liegt. Eine Wehrpflicht bleibt nach dem verabschiedeten Gesetz zum freiwilligen Wehrdienst möglich, falls die jährlichen Aufwuchsziele bis 2035 nicht erreicht werden.

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