Der 26-jährige Ahmad A. ist nach 40 Tagen Untersuchungshaft wieder freigelassen worden. Gegen den Syrer bestand zuvor der Verdacht, eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben.
Nach Angaben des vorliegenden Berichts kam der Mann nicht deshalb frei, weil sich der Verdacht gegen ihn erledigt hätte. Die entscheidende Vernehmung des minderjährigen Opfers konnte demnach auf absehbare Zeit nicht stattfinden.
Drei Monate nach seiner Freilassung soll Ahmad A. gemeinsam mit zwei Komplizen eine weitere Frau vergewaltigt haben. Ob sich dieser Vorwurf bestätigt, ist offen.
Der Fall wirft Fragen zum Opferschutz und zum Umgang mit Untersuchungshaft auf. Eine Untersuchungshaft darf in einem Rechtsstaat nicht als vorweggenommene Strafe dienen. Auch ein schwerer Tatverdacht rechtfertigt keine unbegrenzte Inhaftierung.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob im Verfahren alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Beschuldigten bis zur Vernehmung in Haft zu halten. Die ausstehende Aussage des minderjährigen Opfers gilt dabei als zentraler Punkt.
Der Bericht betont den Konflikt zwischen den Rechten des Beschuldigten und dem Schutz möglicher Opfer. Die Justiz müsse beides berücksichtigen und alles rechtlich Mögliche tun, um Menschen vor schwerer Gewalt zu schützen.

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