Fehler im Tabaksteuergesetz: Höhere Sätze könnten zu früh gelten

Das Bundesfinanzministerium hat einen Fehler im neuen Tabaksteuergesetz eingeräumt. Nach dem veröffentlichten Gesetzestext sollte die Regelung bereits am Tag nach der Verkündung, dem 21. Oktober, in Kraft treten. Vorgesehen war nach Angaben des Ministeriums jedoch, dass die höheren Steuersätze erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Die Tabakbranche war von dem veröffentlichten Datum überrascht worden. Sie hatte mit einem Inkrafttreten zum Jahreswechsel gerechnet. Durch die fehlerhafte Formulierung könnten nach Einschätzung des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie bereits jetzt deutlich höhere Steuersätze gelten, die eigentlich erst im weiteren Verlauf der Reform greifen sollten.

Der Verband verwies darauf, dass für die höheren Abgaben noch keine neuen Steuerzeichen vorhanden seien. Ohne eine Korrektur hätte die Produktion deshalb nach seiner Darstellung umgehend eingestellt werden müssen, weil keine Zigaretten mehr an den Handel geliefert werden dürften.

Das Finanzministerium erklärte auf Anfrage, die höheren Steuersätze sollten eindeutig erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. In den Unterlagen sei ein technischer Fehler beim Datum des Inkrafttretens passiert. Eine Berichtigung sei bereits angestoßen worden. Auch die Generalzolldirektion, die für die Verwaltung der Steuer zuständig ist, wurde demnach informiert.

Nach Angaben des Ministeriums dürfen die Fabriken trotz des Fehlers weiter liefern. Zigaretten, die sich bereits in den Geschäften befinden, dürfen unabhängig von der Gesetzesänderung weiterhin verkauft werden.

Die Branche reagierte dennoch scharf auf den Vorgang. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sprach von einer unguten Situation, weil die Produktion weiterlaufe, obwohl dies nach dem veröffentlichten Gesetzestext eigentlich nicht zulässig wäre. Er bezeichnete den Fehler als „Dilettantismus“.

Auch Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse kritisierte die handwerkliche Qualität des Gesetzes. Der Bundestag hatte die Reform der Tabaksteuer zuvor gebilligt. Die Steuer soll demnach bis 2030 schrittweise steigen. Dadurch könnte sich der Preis für eine Packung mit 20 Zigaretten um rund vier Euro auf 11,78 Euro erhöhen.


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