Kabinett bringt zweistufige Zuckersteuer auf Getränke auf den Weg

Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Zuckersteuer für bestimmte Getränke geeinigt. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Vorschlag, der nun im Parlament beraten und anschließend umgesetzt werden soll.

Die sogenannte Zuckergetränkesteuer soll nach den bisherigen Plänen zum 1. Juli 2027 eingeführt werden. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell: Für gesüßte Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter soll ein Steuersatz von 26 Cent gelten. Ab einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter sollen 32 Cent fällig werden.

Betroffen wären unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar, mit Zucker versetzte Saftkonzentrate und zuckerhaltiger Sirup. Getränke mit Süßungsmitteln sollen dagegen nicht in die Regelung einbezogen werden.

Ausgenommen werden sollen außerdem alkoholhaltige Getränke sowie entsprechende alkoholfreie Grundprodukte wie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Auch für Milch-, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte, entsprechende Konzentrate sowie daraus hergestellte Schorlen soll die Steuer nicht gelten.

Nach den Plänen soll die Abgabe nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren. Diese Ausnahme muss allerdings noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil begründet die Steuer mit dem Ziel, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Zudem solle sie zum Schutz der Gesundheit beitragen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Die Einigung war einem Streit innerhalb der Bundesregierung vorausgegangen. Das Kanzleramt hatte die Pläne zunächst gestoppt. Der Entwurf des Finanzministeriums war zuvor als nicht mehrheitsfähig bewertet worden, weil er vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abwich. Ursprünglich war ein dreistufiges Modell mit einem größeren Anwendungsbereich vorgesehen.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Steuer dem Bund im Jahr 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird. Ab 2028 sollen es jährlich 450 Millionen Euro sein.

Aus der Getränkewirtschaft kommt weiterhin Kritik. Der Deutsche Brauer-Bund warnte vor zusätzlicher Bürokratie und einer erheblichen Belastung für Verbraucher und Betriebe. Zudem bleibe den Unternehmen und dem Zoll zu wenig Zeit für die Vorbereitung.

Auch der hessische Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnete die Abgabe als „Teuer-Steuer“. Die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern hatten sich in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz ebenfalls gegen die Einführung ausgesprochen. Sie kritisieren eine staatliche Lenkung und zusätzliche Belastungen beim Kauf bestimmter Lebensmittel.


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