Untersuchte Wildschweinproben weisen nach Angaben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) teils deutlich erhöhte Werte sogenannter PFAS auf. Die Umweltorganisation warnt deshalb vor möglichen gesundheitlichen Risiken durch den Verzehr von Wildschweinfleisch.
Der BUND hatte bei den Behörden aller Bundesländer Daten zur Belastung von Wildschweinfleisch und Wildschweinleber angefragt. Demnach überschritten sämtliche 114 untersuchten Leberproben die gesetzlich zulässigen Höchstgehalte für PFAS deutlich.
Auch bei den Fleischproben wurden Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Von insgesamt 152 analysierten Proben lagen bei mehr als zwölf Prozent die PFAS-Werte über den zulässigen Höchstgehalten.
Besonders problematisch ist laut BUND die Belastung bei regelmäßigem Verzehr. Bei der Hälfte der untersuchten Fleischproben war die PFAS-Konzentration demnach so hoch, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen bei einem wöchentlichen Verzehr über längere Zeit nicht ausgeschlossen werden können.
Vom Verzehr von Wildschweinleber rät die Umweltorganisation ab. Die Leber sollte demnach gar nicht gegessen werden.
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Die Chemikalien werden auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt erklärte, die Belastung von Wildtieren zeige, wie großflächig PFAS inzwischen in der Umwelt verbreitet seien.
Nach Einschätzung des BUND beschränkt sich die Belastung nicht auf einzelne bekannte Schadstoffquellen. Sie dürfte vielerorts auch auf Hintergrundkonzentrationen in Böden, Gewässern und Nahrungsketten zurückzuführen sein. Die Ergebnisse deuteten zudem darauf hin, dass nicht nur einzelne besonders belastete Gebiete betroffen seien, sondern auch vergleichsweise naturnahe Lebensräume.
Auf EU-Ebene befindet sich eine Beschränkung der PFAS-Chemikalien derzeit in einer entscheidenden Phase. Die Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur sollen noch in diesem Jahr Empfehlungen vorlegen.
Der BUND fordert eine weitreichende Beschränkung der Produktion und Verwendung von PFAS. Zeitlich begrenzte Ausnahmen solle es nur geben, wenn für unverzichtbare Anwendungen noch keine geeigneten Alternativen verfügbar seien.

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