Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem eine Altersgrenze für soziale Medien, eingeschränkte Konten für Jugendliche und ein bundesweites Schulungsangebot zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Nach den Plänen soll in Deutschland eine Altersgrenze von 13 Jahren für Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram festgelegt werden. Ausgenommen wären lediglich nachweislich kindgerechte Angebote. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Einschränkungen vorgesehen.
Ab dem Alter von 13 Jahren sollen Jugendliche zudem sogenannte „Mini-Konten“ nutzen können. Diese müssten von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Die Konten sollen nur über begrenzte Funktionen verfügen; außerdem wäre ihre Nutzung auf eine Stunde pro Tag beschränkt.
Für Grundschulkinder ist ein deutschlandweit einheitliches Schulungsangebot zur Künstlichen Intelligenz geplant. Unter dem Namen „KI-Seepferdchen“ sollen Kinder lernen, mit KI umzugehen, Anwendungen zu erkennen und deren Einsatz reflektiert einzuschätzen.
Darüber hinaus soll eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne über die Gefahren digitaler Medien aufklären und auf Unterstützungsangebote hinweisen. Zunächst sollen Eltern von Kindern im Vorschulalter angesprochen werden. Die Kampagne soll noch vor Jahresende starten.
Familienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, junge Menschen sollten auch in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt aufwachsen können.
Die beschlossenen Eckpunkte umfassen insgesamt zwölf Einzelvorhaben. Sie sind jedoch noch kein konkretes Gesetz, sondern zunächst eine Absichtserklärung. Wann die geplanten Beschränkungen in Kraft treten könnten, ist deshalb weiterhin offen.
Auch auf europäischer Ebene gibt es bereits Pläne für einen stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien. Die EU-Kommission stellte im September mit dem „EU Kids Act“ entsprechende Vorhaben vor. Bis sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regelungen verständigt haben und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnte jedoch noch Zeit vergehen.

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