Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sexuelle Belästigungen durch Worte oder Gesten künftig strafbar werden sollen. Ziel ist nach Angaben des Ministeriums mehr Sicherheit für Frauen im Alltag.
Geplant ist ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch. Strafbar soll dem Entwurf zufolge sein, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen.
Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe möglich sein. Der häufig verwendete Begriff „Catcalling“ wird im Gesetzentwurf nicht benutzt. Das Ministerium begründet dies damit, dass der Begriff umstritten sei und eine verharmlosende Wirkung haben könne.
„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, erklärte Hubig. Es brauche „rote Linien und Strafen, die die Täter spüren lassen: Sexuelle Übergriffe sind inakzeptabel“. Das gelte für körperliche Gewalt ebenso wie für verbale Belästigungen und Bedrohungen, betonte die Ministerin.
Aus der CDU kommt Kritik an den Plänen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert warnte, nicht jede Geschmacklosigkeit müsse eine Straftat sein. Das Strafrecht sei „das schärfste Schwert des Rechtsstaats und keine Supermoralinstanz“, sagte sie der „Welt“. Sie kritisierte zudem, der geplante Tatbestand habe unklare rechtliche Grenzen und könne Erwartungen wecken, die Strafverfahren in der Praxis kaum erfüllen könnten.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem längere Verjährungsfristen für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe vor. Diese Taten sollen einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren. In einigen Fällen gilt diese Frist bereits, in anderen beträgt sie derzeit fünf Jahre.
Auch die Strafen für gemeinschaftlich begangene Sexualdelikte sollen verschärft werden. Für eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung ist eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorgesehen. Bei einem gemeinschaftlichen sexuellen Übergriff oder einer gemeinschaftlichen sexuellen Nötigung soll die Mindeststrafe künftig drei statt bislang zwei Jahre betragen.
Der Entwurf wurde zu Beginn der Woche an die Länder und Verbände verschickt. Sie können bis zum 30. November 2026 Stellung nehmen. Danach muss sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen.

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