Geplanter Spritpreisdeckel ab 2027 könnte an hohen Hürden scheitern

Der geplante Spritpreisdeckel ab Januar könnte Autofahrer deutlich weniger entlasten als angekündigt. Ein erster Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht zahlreiche Voraussetzungen und Ausnahmen vor, wie die BILD berichtet.

Das Gesetz würde demnach nicht automatisch eine Preisobergrenze für Benzin und Diesel einführen. Es soll der Bundesregierung lediglich die Möglichkeit geben, einen Deckel anzuordnen.

Voraussetzung wäre, dass die Preise für Benzin oder Diesel in Deutschland drei Wochen hintereinander um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der übrigen EU-Staaten. Ein allgemeiner Anstieg der Spritpreise würde dafür nicht ausreichen.

Steigen die Preise in Deutschland beispielsweise um zehn Prozent und im EU-Ausland um sechs Prozent, beträgt der Unterschied vier Prozentpunkte. In diesem Fall würde die Regelung nach dem beschriebenen Verfahren nicht greifen.

Die Prüfung soll den Angaben zufolge erst Mitte Januar beginnen. Bereits Ende März könnte die Regelung wieder auslaufen.

Offen bleibt außerdem, wie hoch die möglichen Höchstpreise ausfallen würden. Für Benzin und Diesel sollen getrennte Obergrenzen gelten. In die Berechnung sollen internationale Spritpreise sowie Import- und Transportkosten einfließen. Eine feste Grenze, etwa von zwei Euro je Liter, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.

Auch regionale Unterschiede wären möglich. Die Bundesländer könnten höhere Höchstpreise festlegen als der Bund. Bei drohenden Lieferengpässen könnte der Preisdeckel zudem ausgesetzt werden.

Bund und Länder hatten im September einen Preisdeckel nach belgischem oder luxemburgischem Vorbild angekündigt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuvor vor Risiken für die Spritversorgung gewarnt.

Für Autofahrer endet Ende Dezember zudem der Tankrabatt. Damit fällt eine Steuerentlastung von rechnerisch rund 17 Cent je Liter weg. Ob der geplante Preisdeckel diesen Wegfall ausgleichen könnte, ist nach dem bisherigen Entwurf offen.

Die Regelungen werden noch zwischen den Ministerien abgestimmt und können sich daher ändern.


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