Der vorzeitige Rückzug von Juli Zeh als Richterin am Brandenburger Verfassungsgericht hat scharfe Kritik der Grünen ausgelöst. Der Landesvorsitzende Clemens Rostock bezeichnete die Entscheidung als „verantwortungslos“ und erklärte, seine Partei sei von Zeh enttäuscht.
Nach Einschätzung der Brandenburger Grünen verschafft Zehs Rückzug der AfD die Möglichkeit, ihre Sperrminorität bei der Neubesetzung des Landesverfassungsgerichts einzusetzen. „Mit ihrem Rückzug verschafft sie der AfD die Gelegenheit, ihre Sperrminorität bei der Besetzung des Verfassungsgerichts auszuspielen“, sagte Rostock in Potsdam.
Die AfD verfügt seit 2024 über mehr als ein Drittel der Sitze im Brandenburger Landtag. Damit kann die Partei Entscheidungen blockieren, für die eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Dazu gehört auch die Wahl neuer Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht.
Juli Zeh war im Dezember 2018 auf Vorschlag der SPD mit einer Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt worden. Ende Januar 2019 wurde sie als Verfassungsrichterin vereidigt. Ihre reguläre Amtszeit hätte bis 2029 gedauert.
Als Grund für ihren vorzeitigen Rücktritt nannte die 52-Jährige ihre beruflichen Verpflichtungen als Schriftstellerin und die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung. Rostock erklärte, berufliche Überlastung verdiene Verständnis. Ein so abrupter Rückzug verlange jedoch eine Erklärung, die auch die politischen Folgen berücksichtige.
„Juli Zeh muss als Juristin gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg damit bringt“, sagte der Grünen-Landesvorsitzende. Als Verfassungsrichterin trage sie eine besondere Verantwortung für das Land. Dieser Verantwortung werde ihr Vorgehen nicht gerecht.
Die AfD hatte bereits am Mittwoch auf ihr Vorschlagsrecht als stärkste Oppositionsfraktion im Brandenburger Landtag verwiesen. Die Partei kündigte an, einen Kandidaten nominieren zu wollen. Zugleich erklärte sie, sie erwarte, dass die anderen Fraktionen die „demokratische Entscheidung der Brandenburger“ respektierten.

Schreibe einen Kommentar