Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche verschärfen. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums von Lars Klingbeil sieht unter anderem schnellere Eingriffe bei verdächtigen Geldflüssen, vorübergehende Kontosperren und einen erleichterten Zugriff auf Immobilien- und Eigentümerdaten vor.
Die Meldestelle für Geldwäsche soll bei einem Verdacht schneller reagieren können. Sofortmaßnahmen dürfen dem Entwurf zufolge höchstens zehn Werktage dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Konten und andere Finanzgeschäfte vorübergehend eingeschränkt werden können.
In bestimmten Verdachtsfällen soll zudem der Zugriff auf Bankschließfächer blockiert werden können. Für solche Maßnahmen ist eine Frist von höchstens fünf Werktagen vorgesehen.
Geplant ist außerdem eine zentrale Datenstelle für Grundstücke und Eigentümer. Sie soll Informationen elektronisch für zuständige Behörden zugänglich machen. Erfasst werden sollen unter anderem Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigte und Angaben zu Kaufpreisen. Der Start dieser Datenstelle ist für Juli 2029 vorgesehen.
Auch Unternehmen sollen stärker überprüft werden. Behörden sollen Angaben zu den tatsächlichen Eigentümern genauer kontrollieren können und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Prüfungen direkt vor Ort durchführen dürfen. Bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben sind Bußgelder vorgesehen.
Für gewerbliche Geschäfte soll künftig eine EU-weite Bargeldgrenze von 10.000 Euro gelten. Private Zahlungen zwischen natürlichen Personen außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit wären davon laut Entwurf nicht betroffen. Für die Durchsetzung der Grenze ist eine neue Bußgeldregelung geplant.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen erweiterten Kontenabruf vor. Künftig sollen auch Kryptowertekonten und Konten mit virtuellen IBAN erfasst werden. Zudem sollen die Kontenregister innerhalb der EU stärker miteinander vernetzt werden, damit Behörden leichter Informationen über Konten in anderen Mitgliedstaaten abrufen können.
Für Bürgerinnen und Bürger, die regulär Gehalt beziehen oder Rechnungen bezahlen, sind laut Entwurf keine neuen allgemeinen Pflichten vorgesehen. Bei verdächtigen Geldbewegungen könnten Konten oder Transaktionen jedoch vorübergehend blockiert werden. Immobilien- und Kontodaten sollen Behörden leichter zusammenführen können. Die Daten wären dadurch nicht öffentlich für jedermann zugänglich.
Auf Unternehmen kommen voraussichtlich zusätzliche Kontrollen und Bürokratie zu. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit einem jährlichen Mehraufwand von rund 1,6 Millionen Euro für die Wirtschaft. Einmalig sollen weitere Kosten von etwa 6,6 Millionen Euro entstehen. Die neuen Regeln sollen größtenteils ab Juli 2027 gelten. Ob alle Maßnahmen in dieser Form umgesetzt werden, ist noch offen.

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