Das Bundeskabinett hat eine Ausweitung der Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in wichtigen Bereichen der kritischen Infrastruktur beschlossen. Damit soll das Risiko von Sabotage und Spionage durch sogenannte Innentäter verringert werden.
Die Neuregelung betrifft weitere Betriebe und Tätigkeiten, in denen Beschäftigte Zugang zu besonders wichtigen Anlagen haben. Dazu zählen unter anderem Einrichtungen der Bahn, Wasserwerke sowie bestimmte Betreiber digitaler Energiesysteme.
Als Innentäter gelten Menschen, die durch ihren Zugang zu wichtigen Anlagen gefährliche Eingriffe ermöglichen könnten. Die Verordnung legt deshalb neu fest, welche Behörden und Unternehmensteile als sicherheitsempfindlich gelten.
Bei einer Sicherheitsüberprüfung prüfen die Behörden vorab, ob eine Person als zuverlässig gilt. Dabei kann es unter anderem um Hinweise auf extremistische Bestrebungen oder eine mögliche Erpressbarkeit gehen. Die betroffene Person muss der Überprüfung zustimmen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt an den Prüfungen mit. Wie umfangreich eine Überprüfung ausfällt, richtet sich nach dem Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz.
Die Bundesregierung begründet die Ausweitung mit einer gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges. Dazu zählen insbesondere Sabotage und Spionage. Nach Angaben der Sicherheitsbehörden hat vor allem die Bedrohung durch Russland seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 zugenommen.
Der Bundestag hatte die Sicherheitsüberprüfungen bereits im Dezember mit einer Gesetzesänderung verschärft. Die nun beschlossene Neufassung der Verordnung erweitert den Kreis der Einrichtungen und Tätigkeiten, für die eine solche Prüfung verlangt werden kann.
Neu erfasst werden sollen unter anderem Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können. Ebenfalls betroffen sein können Betreiber digitaler Energiesysteme mit einer Leistung von mehr als drei Gigawatt.
Darüber hinaus sieht die Neuregelung Sicherheitsüberprüfungen für große Wasserwerke vor, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr fördern. Auch Steuerzentralen größerer Talsperren gehören zu den neu genannten Bereichen.

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