EU erhebt ab November zusätzliche Zwei-Euro-Gebühr auf viele Auslandspäckchen

Für viele Päckchen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird ab dem 1. November eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Sie beträgt zwei Euro pro unterschiedlicher Produktkategorie in einer Sendung.

Damit steigt die Belastung für kleine Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland weiter. Bereits im Juli hatte die EU einen Zusatzzoll von drei Euro pro Produktkategorie eingeführt. Zusammen werden damit mindestens fünf Euro zusätzlich fällig.

Entscheidend ist nicht die Anzahl der einzelnen Waren, sondern die Zahl der Produktkategorien. Enthält ein Päckchen beispielsweise ein T-Shirt und eine Haarspange, beträgt die neue Gebühr vier Euro. Werden dagegen ein, zwei, drei oder zehn T-Shirts verschickt, bleibt es bei zwei Euro.

Die Regelung gilt für alle Länder außerhalb der EU. Anders als beim Zoll sind Staaten wie Norwegen, die Schweiz oder die Türkei nicht ausgenommen, obwohl die EU mit ihnen die Zölle abgeschafft hat.

Mit den Einnahmen sollen die Kosten der Zollbehörden gedeckt werden. Diese seien wegen der stark gestiegenen Zahl von Paketen deutlich höher geworden. Im Jahr 2025 gelangten knapp 5,9 Milliarden Päckchen in die EU. Rund 93 Prozent davon kamen aus China, häufig über Onlinehändler wie AliExpress, Shein und Temu.

Die EU verweist außerdem auf Produkte, die nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen könnten. Genannt werden unter anderem verschluckbare Kleinteile, unsichere Stromkabel und Chemikalien in Kinderspielzeug. Europäische Hersteller sehen in den niedrigen Preisen der Importware eine unfaire Konkurrenz.

Bezahlt wird die Gebühr zunächst von dem Unternehmen, das die Waren in die EU versendet. Händler können die Kosten jedoch an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, etwa durch einen Aufschlag bei der Bestellung oder höhere Preise.

Mehrere Onlinehändler haben angekündigt, als Reaktion auf die EU-Reformen Lagerhallen und Verteilzentren innerhalb der EU aufzubauen. Werden Waren zunächst gesammelt dorthin geliefert, könnte die Gebühr beispielsweise für zweihundert T-Shirts nur einmal anfallen.

Die Zollbehörden der 27 EU-Staaten kassieren die Abgabe ein. Sie fließt nicht in den allgemeinen Haushalt, sondern ist zweckgebunden und soll Kontrollen, Sicherheitsprüfungen und die Abwicklung finanzieren.

Die Gebühr ist dauerhaft vorgesehen. Die EU-Kommission soll jedoch alle zwei Jahre prüfen, ob sie noch den Kosten der Zollbehörden entspricht. Der bisherige Drei-Euro-Zoll läuft im Juli 2028 aus. Danach sollen auf alle Bestellungen reguläre Zölle erhoben werden.


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