CDU-Mehrheit in Reinickendorf plant AfD-Wahl zum Vize-Bürgermeister

In Berlin-Reinickendorf will die CDU-Mehrheit einen AfD-Politiker zum Vize-Bürgermeister und Stadtrat wählen lassen. Die Entscheidung soll am Donnerstag auf Bezirksebene fallen – fünf Wochen nach der Berlin-Wahl.

Als Kandidat der AfD tritt der Jurist Thomas Ruschin an. Der 53-Jährige wechselte 2020 von der CDU zur AfD. Nach Angaben des Reinickendorfer CDU-Chefs Marvin Schulz hat die AfD dort mit 18 Prozent der Stimmen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kandidaten im Bezirksamt.

Voraussetzung sei, dass gegen den Bewerber keine verfassungsfeindlichen Tatsachen vorlägen, erklärte Schulz. Der CDU-Politiker begründet den Kurs mit einer Abkehr von der bisherigen Lagerpolitik. Das politische System in Deutschland sei ineffizient und drohe kaputtzugehen, sagte er. Die CDU wolle deshalb Sachpolitik machen.

Schulz war im vergangenen Jahr als einer der sogenannten Renten-Rebellen im Bundestag bekannt geworden. Gemeinsam mit 17 Parteifreunden hatte er gegen eine Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus mobilisiert.

Der geplanten Wahl widerspricht der frühere SPD-Kreischef Jörg Stroedter. Er wertet den Vorgang als Ende der politischen Brandmauer und fordert Konsequenzen innerhalb der CDU.

Schulz selbst weist die Bezeichnung zurück. Die CDU mache keine Zusammenarbeit mit der AfD, bilde keine Koalition und setze lediglich um, was die Wählerinnen und Wähler entschieden hätten. Auch der Berliner CDU-Generalsekretär Lukas Krieger betont, es gebe keine Zusammenarbeit, Absprachen, gemeinsamen Strategien oder Vereinbarungen zur Mehrheitsbildung mit der AfD.

In den übrigen Berliner Bezirken dürfte die AfD mit ihren Kandidaten erneut nicht zum Zuge kommen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die Partei in vier Bezirken Anspruch auf Posten, erfolgreich war sie jedoch nur in Treptow-Köpenick – und dort erst im vierten Wahlgang.

Klagen der AfD gegen die Nichtbesetzung scheiterten. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts kann die Partei ihr Vorschlagsrecht nicht einklagen. In der Folge müssen Stadträte anderer Parteien vakante Geschäftsbereiche zusätzlich übernehmen. Für Schulz ist das keine dauerhafte Lösung, weil dadurch Ineffizienzen entstünden.


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