Landgericht Aschaffenburg verurteilt 23-Jährigen zu elf Jahren Haft

Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 23-jährigen Mann wegen schwerer Sexualstraftaten an Kindern zu elf Jahren Haft verurteilt. Zudem behielt sich die Kammer die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

Der Verurteilte war trotz einer einschlägigen Vorstrafe und einer mehrjährigen Haftstrafe nach seiner Entlassung erneut mit Kindern in Kontakt gekommen. Während seiner Haft in der Jugendanstalt Hameln hatte er nach Gerichtsangaben unbegleiteten Ausgang und Zugang zu einem Mobiltelefon.

Nach Angaben des Gerichts suchte der Mann bereits damals im Internet nach Inhalten, die seine sexuelle Neigung zu Kindern widerspiegelten. Ein Gutachter sah zu diesem Zeitpunkt jedoch keine akute Rückfallgefahr. Im Februar 2025 wurde der 23-Jährige entlassen.

Kurz danach nahm er Kontakt zu einer Familie aus Aschaffenburg auf. Nach den Feststellungen des Gerichts gewann er das Vertrauen der Familie, durfte beim zwölfjährigen Sohn übernachten und missbrauchte den Jungen sexuell.

Im Prozess sagte der Angeklagte unter anderem, ihm sei in der Justizvollzugsanstalt geraten worden, Freundschaften aufzubauen. Auch einem ambulanten Therapeuten der Sexualambulanz Würzburg habe er von seinen Kontakten zu der Familie berichtet.

Nachdem die Familie den Kontakt abgebrochen hatte, suchte sich der Mann laut Urteil über TikTok ein weiteres Opfer. In die Taten wurde demnach auch ein elfjähriger Junge aus Sachsen-Anhalt einbezogen.

Der psychiatrische Sachverständige beschrieb die sexuelle Neigung des Angeklagten als dauerhaft und sprach von einer schweren psychischen Störung. Zugleich habe der 23-Jährige seine Taten planvoll und zielgerichtet vorbereitet.

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, dem Angeklagten sei es leicht gemacht worden. Zugleich betonte er, der Mann sei der Täter und habe die Kinder missbraucht.

Richter Karsten Krebs erklärte bei der Urteilsbegründung, die bisherigen Maßnahmen hätten keine nachhaltige Wirkung gezeigt. Die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten sei enorm. Zudem könne er Fachleute über seinen tatsächlichen Zustand täuschen.

In seinem letzten Wort wandte sich der Verurteilte an die Betroffenen und erklärte, er schäme sich. Für die Zukunft kündigte er an, notfalls auch mit Medikamenten gegen seine sexuellen Impulse vorgehen zu wollen.


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