Münchner Feuerwehrmann wegen vier Brandstiftungen angeklagt

In München hat der Prozess gegen einen 21-Jährigen begonnen, der laut Staatsanwaltschaft mehrfach absichtlich Feuer gelegt haben soll. Der Nachwuchs-Feuerwehrmann soll die Brände entzündet haben, um selbst als Erster am Einsatzort zu sein und löschen zu können.

Dem Mitglied der Münchener Jugendfeuerwehr werden vier Fälle schwerer Brandstiftung aus dem Jahr 2023 vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand dabei ein Schaden von mehr als 60.000 Euro. Ein weiterer Brand wurde nicht weiterverfolgt.

Bei zwei Vorfällen soll der Angeklagte Bauschutt- und Müllcontainer in der Nähe seines Wohnortes angezündet haben. Außerdem geht es um den Brand einer Grünfläche sowie um ein Feuer in einem Kellerabteil seines Wohnkomplexes im Münchener Süden.

Der Kellerbrand soll Ende 2023 ausgebrochen sein. Nach Angaben eines Polizeibeamten brannte das Abteil vollständig aus. Der Schaden soll sich in diesem Fall auf rund 50.000 Euro belaufen. Demnach wurden Kartonagen angezündet und in den Holzverschlag geschoben.

Ein ermittelnder Kripo-Beamter sagte im Prozess, der 21-Jährige sei bei den Bränden stets einer der Ersten am Gerätehaus gewesen und habe bereits genauere Informationen zum Einsatzgeschehen gekannt. Zudem soll der Angeklagte später im Internet nach den Begriffen „Brandstiftung“ und „Strafe“ gesucht haben.

Der Kommandant der örtlichen Feuerwehr war nach dem Brand in dem Wohnhaus misstrauisch geworden und hatte den Auszubildenden befragt. Dieser soll sich dabei in Widersprüche verstrickt haben. Anschließend wandte sich der Feuerwehr-Chef an die Polizei. Laut dem Polizeibeamten hatten nur Bewohner Zugang zu dem Keller und dem Müllhäuschen, da dafür Schlüssel erforderlich waren.

Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin Pia Landau erklärte, er mache eine Ausbildung, lebe noch bei seinen Eltern und beschäftige sich in seiner Freizeit mit Videospielen und Lego. Bei der Befragung des Kripo-Beamten ließ sie zudem Kritik an den Ermittlungen erkennen. Es habe keine offenen Ermittlungsansätze gegeben, der Verdacht habe sich ausschließlich gegen ihren Mandanten gerichtet.

Der Feuerwehrmann wurde vom Kommandanten suspendiert. Zwei weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Im Fall einer Verurteilung könnten außerdem hohe Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen.


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