Nach einem mutmaßlichen Brandanschlag auf eine Starlink-Anlage in Bulgarien ist gegen zwei 19-jährige Deutsche ein europäischer Haftbefehl erlassen worden. Die Männer sollen am 9. Oktober in einer Bergregion südlich von Sofia acht Starlink-Antennen angezündet haben.
Nach Angaben der Ermittler waren die beiden Deutschen als Touristen aus Serbien nach Bulgarien eingereist. Dabei sollen sie einen Volkswagen mit deutschem Kennzeichen genutzt haben. Noch am selben Abend verließen sie Bulgarien demnach wieder über dieselbe Route.
Bei dem Feuer wurden drei der insgesamt 18 Antennen vollständig zerstört. Fünf weitere Anlagen sollen teilweise schwer beschädigt worden sein. Den beiden Männern wird vorsätzliche schwere Brandstiftung vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung drohen laut den vorliegenden Angaben Freiheitsstrafen zwischen drei und zwölf Jahren.
Die beiden Beschuldigten wurden am 14. Oktober in Abwesenheit angeklagt. Zwei Tage später erließ ein Gericht zunächst einen nationalen Haftbefehl. Nun folgte der europäische beziehungsweise internationale Haftbefehl.
Die Pflichtverteidiger der Männer bestreiten die ausreichende Beweislage. Ihrer Auffassung nach seien die maskierten Täter auf den Videoaufnahmen nicht zu erkennen. Das Gericht sieht dennoch genügend Hinweise für den Haftbefehl. Es verwies auf Zeugenaussagen und Sachbeweise.
In den vergangenen Wochen waren zudem weitere Brände an Teilen der europäischen Starlink-Infrastruktur bekannt geworden. Am 23. September brannten Teile einer Starlink-Bodenstation in Wola Krobowska südlich von Warschau. Ob der Fall in Bulgarien mit dem Vorfall in Polen zusammenhängt, ist bislang nicht erwiesen.
Starlink ist das Satellitennetz von SpaceX, dem Unternehmen von Elon Musk. Die Infrastruktur ist für die Internetverbindungen der Ukraine von großer Bedeutung. Das ukrainische Militär nutzt Starlink unter anderem für seine Kommunikation.
Im Zusammenhang mit dem Brand in Polen führt eine Spur zu den sogenannten „Daltons“. Es besteht der Verdacht, dass Mitglieder der Gruppe die Sabotage im Auftrag russischer Geheimdienste ausgeführt haben könnten. Ein Zusammenhang mit dem Verfahren in Bulgarien ist damit nicht belegt.

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