Die Berliner SPD will Koalitionsverhandlungen mit der Linken und den Grünen aufnehmen. Der Landesvorstand sprach sich bei einer digitalen Sitzung mit großer Mehrheit für den Beginn der Gespräche aus.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus SPD-Kreisen stimmten 26 Mitglieder dafür, drei dagegen. Enthaltungen gab es nicht. Die Grünen wollten noch am Abend bei einem kleinen Parteitag über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen entscheiden.
Die Linke befasst sich erst bei einem Parteitag am 31. Oktober mit der Frage. Hintergrund sind die zweiwöchigen Herbstferien in Berlin. Stimmen alle drei Parteien zu, könnten die Koalitionsverhandlungen Anfang November beginnen.
Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September war die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft geworden. Es folgten die CDU mit 18,8 Prozent, die AfD mit 16,3 Prozent, die Grünen mit 14,3 Prozent und die SPD mit 12,1 Prozent. Für die Sozialdemokraten war es das historisch schlechteste Ergebnis. Die bisherige Koalition aus CDU und SPD verlor ihre Mehrheit.
Im Fall einer rot-grün-roten Regierung könnte die Linke-Fraktionschefin Elif Eralp erste Regierende Bürgermeisterin ihrer Partei in Berlin werden.
Die drei Parteien hatten sich zuvor auf ein Sondierungspapier verständigt. Die Gespräche waren zeitweise schwierig. Eine zentrale Streitfrage war der Umgang mit Antisemitismus nach mehreren Vorfällen in den Reihen der Linken.
Eine gemeinsame Erklärung zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels und zu einer Zweistaatenlösung soll im Fall einer Regierungsbildung in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Bei Verstößen gegen die vereinbarten Grundsätze sind Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss vorgesehen.
Zu den umstrittensten Vorhaben gehört die geplante Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen aus den Beständen von fünf Konzernen. Die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung wäre in Deutschland bislang einmalig.
Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und über Kredite finanziert werden. Die Rückzahlung soll über Mieten erfolgen. Betroffen wären private Konzerne mit einem Bestand von mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin; einen Grundbestand in dieser Größe dürften sie behalten.
Ein entsprechendes Gesetz wollen die drei Parteien Mitte 2028 vorlegen. Es soll ein Jahr nach dem Beschluss in Kraft treten. Eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht gilt als möglich, zudem werden Klagen aus der Wohnungswirtschaft erwartet.
Besonders betroffen wäre nach eigenen Angaben der Immobilienkonzern Vonovia mit 130.000 Wohnungen in Berlin. Das Unternehmen hält die geplante Vergesellschaftung für verfassungswidrig und fordert für private Investitionen mehr Verlässlichkeit, Rechtssicherheit und ein stabiles Umfeld.

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