Der Bundestag hat am 25. September 2026 erstmals über die geplante Frühstartrente beraten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2020 monatlich zehn Euro für ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot gutzuschreiben.
Nach einer einstündigen Aussprache überwies das Parlament den Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. Eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist damit noch nicht erfolgt.
Die Frühstartrente soll zunächst für Kinder beginnen, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt sind. Ab 2027 soll jeweils der Geburtsjahrgang der Kinder einbezogen werden, die im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt werden. Für ältere Kinder können nach dem Entwurf zwar Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist für sie jedoch nicht vorgesehen.
Die monatliche staatliche Zahlung soll in einen individuellen Altersvorsorgevertrag fließen, den die Eltern bei einem entsprechenden Anbieter abschließen. Private Einzahlungen sollen zusätzlich möglich sein. Der Entwurf sieht dafür einen Höchstbetrag von 6.840 Euro pro Jahr vor. Der Vertrag soll elektronisch abgeschlossen werden können; eine Beratung ist nicht erforderlich.
Wenn Eltern keinen Vertrag für ihr Kind abschließen, sollen die zehn Euro monatlich kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür soll zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen des Bundes mit dem Namen „Frühstartrente“ eingerichtet werden. Eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein.
Über das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres verfügt werden können. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Bei einer kollektiven Anlage soll ein individueller Anspruch später in einen persönlichen Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte das Vorhaben im Bundestag. Die staatliche Prämie könne bis zum Renteneintritt zu einem Betrag von 53.000 Euro anwachsen, sagte er. Wenn Eltern oder Großeltern zusätzlich 20 Euro im Monat einzahlten, könne sich daraus eine Summe von 160.000 Euro ergeben.
Die Pläne stießen bei den Oppositionsfraktionen auf unterschiedliche Kritik. Die AfD hält den monatlichen Betrag von zehn Euro für zu niedrig. Die Grünen bezeichneten die Grundidee als sinnvoll, kritisierten aber unter anderem den Ausschluss älterer Kinder. Die Linke sprach sich für eine unabhängige und mehrperspektivische Finanzbildung aus und beanstandete, dass staatliche Mittel in private Verträge fließen könnten.
Nach Angaben im Gesetzentwurf sollen die Kosten der staatlichen Förderung 2027 bei 198 Millionen Euro liegen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Die Bundesregierung verbindet mit der Frühstartrente das Ziel, allen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern einen Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen.

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