An allen rund 5.700 Stationen der Deutschen Bahn gilt ab sofort ein Alkoholverbot. Die Regelung umfasst auch die Bahnsteige und ist Teil des Hausrechts der Deutschen Bahn.
Seit Mitternacht ist damit der Konsum von Alkohol auf sämtlichen Bahnhöfen der Deutschen Bahn in Deutschland untersagt. Die Bahn erhofft sich von der Regelung mehr Sicherheit für Reisende und Mitarbeitende.
Ausgenommen sind Gaststätten in den Bahnhöfen. Auch in den Zügen darf in der Regel weiterhin Alkohol getrunken werden. In den Bordbistros der Fernzüge verkauft die Deutsche Bahn alkoholische Getränke selbst.
Abweichende Regelungen können dort gelten, wo Bahnhofsgebäude nicht der Deutschen Bahn gehören. Das Verbot bezieht sich damit auf die Stationen und Bereiche, für die das Hausrecht der Bahn gilt.
Die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn können Verstöße während ihrer Kontrollgänge ansprechen. Nach Angaben der Bahn soll dabei mit Augenmaß vorgegangen werden. Im schlimmsten Fall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Das Alkoholverbot gilt an jedem Tag. Dazu zählen auch Tage mit Großveranstaltungen, etwa wenn in Städten Bundesliga-Spiele stattfinden. Bahnsprecherin Anja Bröker sagte: „Das Alkoholkonsumverbot gilt an den Bahnhöfen an jedem Tag, auch an dem Tag von Großveranstaltungen.“
Gerade an solchen Tagen dürfte die neue Regelung besonders stark auf die Probe gestellt werden. Die Deutsche Bahn setzt nach eigenen Angaben auch dann auf Fingerspitzengefühl und Augenmaß bei der Kontrolle.
Unterstützung erhält das Verbot vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU). „Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er kann Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken“, sagte Streeck der „Rheinischen Post“.

Schreibe einen Kommentar