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August 31, 2026
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Union verlangt schnelleren Aktionsplan zu Grundsicherung und Haftbefehlen

Die Unionsfraktion drängt auf eine schnellere Umsetzung des angekündigten Aktionsplans gegen Sozialleistungsmissbrauch. Nach Angaben ihres stellvertretenden Vorsitzenden Günter Krings liegt der Plan des Arbeitsministeriums bislang nicht vor. Dadurch könnten weiterhin Menschen, nach denen per Haftbefehl gesucht wird, Grundsicherung beziehen.

Krings warf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, bei dem Vorhaben keine ausreichende Eile zu zeigen. Der CDU-Politiker sagte der „Rheinischen Post“, er sei „entsetzt“. Im Juli habe die Ministerin einen entsprechenden Plan vorlegen sollen, dies sei jedoch nicht geschehen. Der „Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln“, sagte Krings.

Bundesweit liegen dem Bericht zufolge Haftbefehle gegen mehr als 100.000 Menschen vor. Wie viele der Betroffenen Grundsicherung beziehen, ist demnach nicht bekannt. Die Grundsicherung ist die heutige Bezeichnung für die bisherige Bürgergeld-Leistung.

Die SPD wies die Vorwürfe zurück, erklärte sich aber zugleich zu einem zügigen Vorgehen bereit. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, sagte der Nachrichtenagentur AFP, auch ihre Fraktion wolle die vereinbarten Maßnahmen „zügig und rechtssicher“ umsetzen. Wer sich einem Haftbefehl entziehe oder Sozialleistungen systematisch missbrauche, dürfe nicht darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen ihre Informationen nicht austauschten.

Schmidt forderte von der Union zugleich mehr Koalitionstreue. Auch die SPD warte auf wichtige Vorhaben aus CDU-geführten Ministerien. Öffentliche Schuldzuweisungen zwischen den Koalitionspartnern würden nicht weiterhelfen.

Hintergrund ist, dass die für die Auszahlung der Grundsicherung zuständigen Jobcenter häufig nicht erfahren, ob gegen eine antragstellende Person ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb soll ein Austausch solcher Daten zwischen den Behörden ermöglicht werden.

Zu klären sind dabei unter anderem die Anforderungen an den Datenschutz und die Verfassung. Außerdem müssen die technische Umsetzbarkeit sowie der Verwaltungsaufwand für Behörden und Staatsanwaltschaften geprüft werden. Vorgesehen ist nach den bisherigen Angaben ein möglichst automatisierter Datenaustausch. Über diesen Punkt bestehe bereits Einigkeit mit dem Bundesinnenministerium.

Das Arbeitsministerium teilte der „Rheinischen Post“ mit, es arbeite gemeinsam mit dem Innenministerium an dem Aktionsplan. Ein Termin für die Befassung des Bundeskabinetts könne bislang jedoch nicht genannt werden. Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen werde weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.

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