Führerschein-Umtausch: Nächste Frist läuft am 19. Januar 2027 ab

Für bestimmte alte Kartenführerscheine endet die nächste Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Betroffen sind Dokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.

Der Führerschein-Umtausch erfolgt schrittweise. Sowohl alte Papierführerscheine als auch ältere Kartenführerscheine werden durch ein fälschungssicheres und EU-einheitliches Dokument ersetzt. Die Fristen richten sich entweder nach dem Geburtsjahr der Inhaber oder nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Die Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen. Für später ausgestellte Dokumente gelten weitere Stichtage: Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden. Für das Ausstellungsjahr 2008 gilt der 19. Januar 2029 als Frist.

Für 2009 ausgestellte Kartenführerscheine endet die Frist am 19. Januar 2030. Dokumente aus dem Jahr 2010 müssen bis zum 19. Januar 2031 umgetauscht werden. Für Führerscheine aus dem Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2032. Kartenführerscheine, die zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 ersetzt werden.

Eine Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihr Führerscheindokument unabhängig vom Format und vom Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Liegt bereits ein neues Dokument mit einem Ablaufdatum vor, gilt laut ADAC dieses Datum.

Für Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt bereits eine Befristung von 15 Jahren. Danach ist ein neues Dokument erforderlich.

Für den Umtausch ist ein Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle notwendig. Da Termine nicht überall kurzfristig verfügbar sind, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig darum zu kümmern. Die Gebühr beträgt rund 25 Euro; außerdem wird ein biometrisches Passfoto benötigt.

Eine neue Fahrprüfung oder zusätzliche ärztliche Untersuchungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Wer bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Führerschein vorweisen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Ein abgelaufenes Dokument wird dabei nicht sofort eingezogen. Schwierigkeiten können jedoch beispielsweise bei der Anmietung eines Autos entstehen.


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