Das Landgericht Hannover hat einen 39-jährigen Mann aus der Region Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine damalige Partnerin über längere Zeit heimlich mit einem Schlafmittel betäubt, vergewaltigt und die Taten teilweise mit seinem Mobiltelefon aufgenommen.
Der Mann wurde in 33 Fällen der schweren Vergewaltigung und in sieben Fällen der schweren sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Die Taten standen jeweils auch im Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Hinzu kamen fünf weitere Fälle solcher Aufnahmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger Marcin Raminski bezeichnete das Strafmaß als sehr hoch. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst offen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Angeklagte von seinem Hausarzt ein Schlafmittel verschreiben lassen. Dieses mischte er seiner Partnerin in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg bei Hannover ohne ihr Wissen in Getränke, meist in Tee.
Die Frau befand sich nach Einschätzung der Kammer in einem Zustand nahe der Bewusstlosigkeit. Sie konnte demnach auch intensive Berührungen nicht wahrnehmen. Einige Taten dauerten den Feststellungen zufolge mehrere Stunden. Der Mann schlug und bespuckte die Frau zudem.
Dutzende der Sexualstraftaten hielt er mit seinem Mobiltelefon fest. Einen Teil der Videos verbreitete er im Internet. Der Richter bezeichnete die Aufnahmen als „maximal verstörend“. Das Gericht hob außerdem die besondere Entwürdigung des Opfers hervor.
Nach den Feststellungen der Kammer prahlte der Mann in einschlägigen Chatgruppen mit seinen Taten. Er erhielt dort Lob und Zuspruch, gab Empfehlungen zur Betäubung von Frauen und setzte teilweise Wünsche anderer Teilnehmer um. Über Frauen und insbesondere über seine Partnerin habe er sich herablassend geäußert.
Die Kammer stützte ihr Urteil vor allem auf ein umfassendes Geständnis. Zu Beginn des Prozesses im September hatte der Angeklagte zunächst geschwiegen. Später machte er eigene Angaben und beantwortete Fragen des Gerichts. Seine Aussagen wurden unter anderem anhand der sichergestellten Videos überprüft.
Das Geständnis und seine gezeigte Reue wertete das Gericht strafmildernd. Auch seine Bereitschaft, bei Ermittlungen gegen weitere Täter zu helfen, wurde berücksichtigt. Seine Angaben führten in diesen Verfahren jedoch nur zu geringen Erfolgen. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah keine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; das Gericht hielt den Mann für voll schuldfähig.
Die Ex-Partnerin leidet den Feststellungen zufolge weiterhin unter Panikattacken und Schlafstörungen. Während der Tatzeit war sie häufig müde, litt unter Schwindel und konnte zeitweise nicht arbeiten, ohne die Ursache zu kennen.
Ihre Anwältin Christina Rust nannte das Urteil aus rechtlicher Sicht wohl angemessen. Besonders belastend sei für ihre Mandantin die Ungewissheit über die im Internet verbreiteten Aufnahmen und darüber, ob und wann diese erneut auftauchen könnten.

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