Erkältungsbäder für Säuglinge und Kleinkinder können problematische ätherische Öle enthalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Magazins »Öko-Test«, bei der 16 Produkte untersucht wurden.
Nur drei Badezusätze erhielten das Gesamturteil »sehr gut«. Drei weitere Produkte fielen mit »mangelhaft« durch. Die Untersuchung wurde von chemischen Pharmazeuten an der Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Verglichen wurden gewöhnliche Erkältungsbäder, zertifizierte Naturkosmetik und Produkte aus der Kategorie Arzneimittel.
Besonders wichtig ist laut »Öko-Test« die Altersempfehlung auf der Verpackung. Die Tester kritisierten zehn Produkte, weil sie trotz bestimmter ätherischer Öle auch für Kinder unter drei Jahren empfohlen werden oder die Anwendung in diesem Alter nicht ausdrücklich ausschließen.
Nach den im Test verwendeten Maßgaben der Europäischen Arzneimittelagentur werden Eukalyptus- und Thymianöl in Badezusätzen für Kinder unter drei Jahren nicht empfohlen. Eukalyptus- und Pfefferminzöl sowie Kampfer können bei Säuglingen und Kleinkindern bereits in kleinen Mengen einen Stimmritzenkrampf auslösen. In seltenen Fällen kann es dabei zum Atemstillstand kommen. Thymianöl kann Hautreizungen und Überempfindlichkeitsreaktionen verursachen.
Nach Angaben von »Öko-Test« verwiesen die Hersteller darauf, dass ihre Produkte einer Sicherheitsbewertung unterzogen worden seien und nur geringe Mengen ätherischer Öle und Extrakte enthielten. Die Tester sehen darin dennoch keinen ausreichenden Grund, das mögliche Risiko einzugehen.
Als »sehr gut« bewertete »Öko-Test« das Dresdner Essenz Kinder Schaumbad Nase-Frei, das Kindgesund Atme Wohl Aromabad und das Kneipp Naturkind Erkältungszeit Schaumbad. Alle drei Produkte werden erst ab einem Alter von drei Jahren empfohlen. Die Preise lagen laut Test im Juli 2026 pro 20 Milliliter bei 23 Cent, 2,16 Euro und 40 Cent. Die Dosierempfehlungen unterscheiden sich je nach Produkt.
In fünf Badezusätzen wies das Labor zudem Delta-3-Caren nach. Den Duftstoff stuften die Tester als starkes Allergen ein. Drei der Produkte mit diesem Stoff erhielten das Gesamturteil »mangelhaft«.

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