Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ab 2027 ablösen

Ab dem 1. Januar 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot die staatlich geförderte private Altersvorsorge ergänzen und die Riester-Rente im Neugeschäft ablösen. Das Modell soll höhere Renditechancen, geringere Kosten und mehr Flexibilität ermöglichen.

Beim Altersvorsorgedepot können Sparer grundsätzlich in zertifizierte Fonds und ETFs investieren. Vorgesehen sind Anlagen in Aktien, Anleihen und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen. Eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent soll möglich sein. Einzelaktien, Krypto- und Hebelprodukte sind dagegen ausgeschlossen.

Starre Beitragsgarantien soll es beim klassischen Altersvorsorgedepot nicht geben. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, soll jedoch Garantieprodukte mit einer Absicherung von 80 oder 100 Prozent wählen können. Anbieter müssen außerdem neben frei gestaltbaren Modellen ein kostengünstiges Standardprodukt anbieten. Dabei soll der Aktienanteil in den Jahren vor der Auszahlung schrittweise zugunsten von Anleihen reduziert werden.

Angeboten werden soll das Depot unter anderem von Onlinebanken, Neobrokern, Fondsgesellschaften, Banken und Versicherungen. Für das Standarddepot sind Effektivkosten von höchstens einem Prozent vorgesehen. Ein späterer Anbieterwechsel soll möglich sein. Bei einem Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag können Kosten anfallen. Diese sollen bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als fünf Jahren auf 150 Euro begrenzt werden; ab fünf Jahren soll der abgebende Anbieter den Wechsel kostenlos durchführen.

Auch die staatliche Förderung soll sich ändern. Für die ersten 360 Euro Einzahlung pro Jahr sind 50 Cent Zulage je Spar-Euro vorgesehen. Für weitere Einzahlungen bis 1800 Euro sollen es 25 Cent je Euro sein. Dadurch könnte die Grundzulage auf bis zu 540 Euro steigen. Zusätzlich ist eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr geplant. Voraussetzung für die Mindestförderung sollen eigene Einzahlungen von 120 Euro im Jahr sein. Dafür ist eine Mindestgrundzulage von 60 Euro vorgesehen.

Förderberechtigt sollen neben Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung und Besoldungsempfängern künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sein. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften soll weiterhin eine mittelbare Förderung möglich sein, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

Während der Ansparphase sollen Wertsteigerungen und Erträge nicht besteuert werden. Die Besteuerung ist erst für die Auszahlungsphase vorgesehen. Alte Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie müssen nicht gekündigt werden. Ein Wechsel in einen neuen Vertrag soll möglich sein, ohne bereits erhaltene Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen zu müssen.

Für die Auszahlung sind zwei Varianten vorgesehen: eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr. Die Auszahlungsphase soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr beginnen. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals sollen zu Beginn einmalig ausgezahlt werden können, ohne dass Förderungen zurückgezahlt werden müssen.

Eine vorzeitige Auszahlung soll ebenfalls möglich sein. In vielen Fällen wäre dann jedoch eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Förderung erforderlich. Das geförderte Altersvorsorgevermögen soll zudem in dem Umfang geschützt sein, in dem es steuerlich gefördert wurde, und grundsätzlich vererbbar bleiben.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert