Der Streit um das polnische Verfassungsgericht ist in Warschau eskaliert. Nachdem sich Demonstranten vor dem Gebäude versammelt hatten, sicherte die Polizei das Gelände und sperrte ein Tor ab. Nach Angaben der Polizei waren zuvor Sicherheitsbedenken wegen möglicher Gefahren für Richter und Mitarbeiter geäußert worden.
Auslöser des Konflikts ist eine umstrittene Mitteilung zur Führung des Gerichts. Auf der Internetseite des Verfassungsgerichts hieß es zunächst, Gerichtspräsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien für einen Monat suspendiert worden. In dieser Zeit solle die Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht leiten.
Kurz darauf dementierte ein Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X diese Darstellung. Swieczkowski sei weiterhin im Amt. Korwin-Piotrowska könne ihn nicht vertreten, weil sie nicht vom Staatspräsidenten vereidigt worden sei. Das Gericht bezeichnete die Vorgänge als Staatsstreich.
Am Abend versammelten sich im Zentrum von Warschau zahlreiche Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude. Die meisten von ihnen waren Anhänger der oppositionellen Partei PiS. Einige Teilnehmer versuchten nach Polizeiangaben, Absperrungen zu überwinden und auf das Gelände vorzudringen. Drei Menschen wurden demnach festgenommen. Viele Demonstranten blieben bis zum späten Abend vor Ort.
Präsident Karol Nawrocki brach wegen des Konflikts seine geplante Reise in den Senegal ab. „In einem solchen Moment muss der Präsident in Polen sein“, schrieb er auf X. Sein Flugzeug landete am Abend wieder in Warschau. Später begab sich Nawrocki zum Verfassungsgericht.
Ein von dem neu nominierten Verfassungsrichter Maciej Berek veröffentlichtes Video zeigt, wie sich Nawrocki in das Gerichtsgebäude drängt. Berek zufolge soll der Präsident dabei auch Korwin-Piotrowska körperlich angegriffen haben. In einem weiteren Video ist zu hören, wie Nawrocki zu ihr und mehreren Kollegen sagt: „Sie sind keine Verfassungsrichter!“
Hinter den Auseinandersetzungen steht ein grundsätzlicher Streit zwischen der Regierung, dem Präsidenten und der Opposition über die Zusammensetzung und Arbeitsfähigkeit des Gerichts. Die PiS, die Polen von 2015 bis 2023 regierte, hatte das Verfassungsgericht mit politisch nahestehenden Richtern besetzt. Der Europäische Gerichtshof erklärte damals, das Gericht könne wegen schwerwiegender Mängel bei der Ernennung von Richtern und der damaligen Präsidentin nicht als unabhängig und unparteiisch gelten.
Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2023 kündigte das Mitte-Links-Bündnis von Ministerpräsident Donald Tusk an, umstrittene Änderungen der PiS im Justizwesen zurückzunehmen. Der Prozess kommt jedoch nur langsam voran. Nawrocki, der der PiS nahesteht, hatte sich in den vergangenen Monaten geweigert, fünf vom Parlament nominierte Verfassungsrichter zu vereidigen.
Zu diesen Juristen gehörte auch Anna Korwin-Piotrowska. Sie erklärte im Sender TVP, Swieczkowski habe das Gericht handlungsunfähig gemacht, weil er die neuen Richter nicht zugelassen habe. Als dienstälteste Richterin berief sie deshalb eine Sitzung aller Verfassungsrichter für den 3. November ein.
Tusk bezeichnete die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit als Verpflichtung seiner Regierung. Justizminister Waldemar Zurek beantragte unterdessen die Aufhebung der Immunität von Swieczkowski und dessen Stellvertreter.

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