Ein ehemaliger Abiturient aus Rheinland-Pfalz ist mit einer Klage wegen umfangreichen Unterrichtsausfalls gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies seinen Antrag auf eine Neubewertung seiner Leistungen ab.
Der 20-jährige Elija Walk hatte dem Land vorgeworfen, dass während seiner Oberstufenzeit am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau wiederholt kein regulärer Unterricht stattgefunden habe. Betroffen waren nach seinen Angaben die Fächer Deutsch, Biologie und Sport.
Walks Mutter dokumentierte die Ausfälle nach eigenen Angaben über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Familie kam dabei auf insgesamt 405 ausgefallene Unterrichtsstunden. In einem Leistungskurs sei allein im zweiten Halbjahr der 12. Klasse nahezu jede zweite Stunde ausgefallen.
Der ehemalige Schüler argumentierte, dass wichtige Inhalte nicht vermittelt worden seien. Gleichzeitig seien bestimmte Themen in den Prüfungen abgefragt worden. Er habe sein Abitur deshalb nur unter schwierigen Bedingungen bestehen können und sich dadurch benachteiligt gefühlt.
Das Gericht lehnte eine Neubewertung seiner Leistungen dennoch ab. Der Vorsitzende Richter erklärte, die rechtliche Frage, ob der erteilte Unterricht für die Vorbereitung auf das Abitur ausgereicht habe, könne das Gericht nicht beantworten. Diese Frage müsse im politischen Diskurs geklärt werden.
Gleichzeitig bewertete der Richter die Klage als wertvoll, weil sie öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema geschaffen habe. Der Anwalt des Klägers, Martin Malcherek, hatte während einer Prozesspause angekündigt, im Fall einer Niederlage die nächste Instanz anrufen zu wollen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion räumte eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ ein. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden jedoch in der Regel durch fest angestellte Lehrkräfte vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nicht belegt.
Walk bestand sein Abitur im Frühjahr 2025 mit der Note 2,1. Inzwischen studiert er Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigenen Angaben geht es ihm mit der Klage nicht nur um seine eigenen Leistungen, sondern auch um die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler.

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