Hendrik Holt floh über Polen mit bislang unbekanntem Reisepass nach Dubai

Der verurteilte Betrüger Hendrik Holt hat bei seiner Flucht aus dem offenen Vollzug offenbar seinen Reisepass genutzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück verließ er die Europäische Union über einen polnischen Flughafen und reiste anschließend nach Dubai weiter.

Holt war nach einem genehmigten Ausgang Ende August nicht in sein Berliner Gefängnis zurückgekehrt. Die Ermittler hatten bislang lediglich mitgeteilt, dass er bei seiner Flucht im Besitz seines Reisepasses gewesen sei. Dass er das Dokument auch für die Ausreise verwendete, war zunächst nicht bekannt.

Seinen Personalausweis hatte Holt während seiner Haft in Berlin abgeben müssen. Den Berliner Justizbehörden war nach Angaben einer Sprecherin jedoch nicht bekannt, dass er weiterhin über einen Reisepass verfügte. Dadurch konnte er mit dem Dokument aus der Europäischen Union ausreisen.

Der aus dem Emsland stammende Holt war 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt worden. Er hatte unter anderem nicht existierende Windparks an ausländische Stromkonzerne verkauft. Außerdem bestach er ausländische Diplomaten, um sich mit einem Diplomatenpass vor deutschen Strafverfolgern zu schützen.

Ende September wurde Holt in Dubai festgenommen. Seitdem sitzt er dort in Haft. Nach Einschätzung des Osnabrücker Oberstaatsanwalts Nils Leimbrock, die dieser dem Fernsehmagazin „Galileo“ mitteilte, war Holt vermutlich auch regulär mit seinem Reisepass in die Vereinigten Arabischen Emirate eingereist.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Auslieferungsgesuch an die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt. Nach Angaben der Ermittler soll Holt die verbleibende Haftzeit in Deutschland verbüßen. Aktuell geht es dabei um rund zwei Jahre und drei Monate.

Eine Auslieferung würde jedoch nicht bedeuten, dass Holt die gesamte restliche Haftzeit in Deutschland verbringen müsste. Die Haft in Dubai soll angerechnet werden. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft könnte dabei möglicherweise eine Anrechnung von mindestens zwei Tagen pro Hafttag in Dubai infrage kommen. Als Grund wurden die meist härteren Haftbedingungen in den Emiraten genannt.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert