Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann schließt Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung nicht aus. Angesichts der steigenden Kosten müssten nach seinen Angaben rund zehn Prozent eingespart werden.
„Wir müssen rund zehn Prozent einsparen“, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. Er könne nicht garantieren, dass es nicht an der einen oder anderen Stelle zu Leistungskürzungen komme.
Linnemann begründete den Reformbedarf mit einem strukturellen Finanzierungsproblem der Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei innerhalb von 20 Jahren von zwei auf mehr als sechs Millionen gestiegen. Ohne eine Reform hätte der Pflegeversicherung im Jahr 2027 ein Defizit von rund acht Milliarden Euro gedroht.
Die Leistungen sollen nach den Vorstellungen des Ministers künftig stärker am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden. Ziel sei es, denjenigen gezielter zu helfen, die Unterstützung tatsächlich benötigten. Außerdem solle eine möglichst lange Versorgung Pflegebedürftiger zu Hause ermöglicht werden.
Eine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung lehnt Linnemann ab. Stattdessen soll private Vorsorge nach seinen Vorstellungen steuerlich stärker begünstigt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung könne nicht sämtliche Kosten übernehmen.
Kritisch sieht der Minister auch die von der SPD geforderte Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen. Ein Kostendeckel senke nicht die tatsächlichen Kosten und könne weitere Kostensteigerungen begünstigen.
Für die gesetzliche Krankenversicherung schloss Linnemann eine erneute Erhöhung der Zuzahlungen im kommenden Jahr aus. Ob darüber hinaus weitere Sparmaßnahmen notwendig werden, ließ er offen. Langfristig strebe er stabile und mittelfristig wieder sinkende Krankenkassenbeiträge an.
Die Pflegestrukturkommission im Auftrag der Bundesregierung hat vor zwei Tagen ihre Arbeit aufgenommen. Die 13 Mitglieder sollen Vorschläge für eine langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung erarbeiten. Dabei geht es auch um eine stärkere Prävention, damit Menschen möglichst gar nicht oder erst später pflegebedürftig werden.
Die Vorschläge sollen bis Ende Januar vorliegen und anschließend in ein neues Gesetz einfließen.

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