Landgericht erklärt Teile der Sicherstellung im Block-Prozess für rechtswidrig

Im Zusammenhang mit dem Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block“ hat das Landgericht Teile einer Sicherstellung von Recherchematerial für rechtswidrig erklärt. Betroffen sind unter anderem Tonaufnahmen der ältesten Tochter Johanna Hensel.

Das geht aus einem neuen, 23-seitigen Beschluss hervor. Zuvor hatten die Richter bereits die Auswertung polizeilich sichergestellter Podcast-Aufnahmen einer „ZEIT“-Reporterin gestoppt. Nun hob Richterin Isabel Hildebrandt ihre früheren Durchsuchungsbeschlüsse teilweise wieder auf.

Bei den Aufnahmen von Johanna Hensel stellte das Gericht ausdrücklich fest: „Auf Antrag der Beschwerdeführerin Johanna Hensel wird die vorläufige Sicherstellung der Datensicherung für Tonspurdateien (…) für rechtswidrig erklärt.“

Auch die Suche nach Vertragsunterlagen zwischen dem „ZEIT“-Verlag und Mitgliedern der Familie Hensel wurde eingeschränkt. Die Reporterin Anne Kunze hatte über ihren Anwalt erklärt, dass es keine schriftlichen Verträge zwischen ihr beziehungsweise dem Verlag und der Familie Hensel gebe. Damit entfalle auch die Annahme, dass Geld geflossen sei.

Im Kern des Verfahrens hält die Kammer den Zugriff auf bestimmte Aufzeichnungen jedoch weiterhin grundsätzlich für zulässig. Dabei geht es um Gespräche mit Klara Hensel, ihrem Vater Stephan Hensel und dessen Ehefrau Astrid Have.

Als Begründung führt das Gericht an, dass die stundenlange Befragung der damals 13 Jahre alten Klara Hensel durch die Journalistin noch vor umfassenden polizeilichen Vernehmungen spätere Aussagen beeinflusst haben könnte.

Gleichzeitig zieht der Beschluss Grenzen beim Zugriff auf journalistisches Material. Nicht veröffentlichte vertrauliche Gespräche und Hintergrundgespräche, Inhalte außerhalb der konkreten Tatschilderung sowie Material nicht offengelegter Informanten unterliegen nach Ansicht der Kammer weiterhin einem „uneingeschränkten Beschlagnahmeverbot“.

Bei Zweifeln müsse zugunsten der Pressefreiheit von einer vertraulichen Hintergrundinformation ausgegangen werden. Sollte es zu einer Durchsicht kommen, soll das Gericht diese selbst übernehmen und vertrauliche Inhalte unmittelbar überspringen.

Endgültig entschieden ist der Streit damit noch nicht. Das letzte Wort hat das Oberlandesgericht. Bis zu dessen Entscheidung dürfen die sichergestellten Tonaufnahmen nach der vorherigen Entscheidung des Landgerichts nicht ausgewertet werden.


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