Juli Zeh beantragt offenbar vorzeitiges Ende ihrer Amtszeit als Verfassungsrichterin

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat offenbar beantragt, ihr Ehrenamt als Verfassungsrichterin in Brandenburg vorzeitig zu beenden. Das berichtet die „Märkische Allgemeine Zeitung“.

Dem Bericht zufolge wandte sich Zeh in einem Brief an die Präsidentin des Brandenburger Landtags, Ulrike Liedtke (SPD). Darin soll sie um die Beendigung ihrer Amtszeit gebeten haben. Regulär würde ihre zehnjährige Amtszeit als Verfassungsrichterin in Potsdam erst 2029 enden.

Als Grund habe Zeh ihre beruflichen Verpflichtungen als Schriftstellerin und die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung genannt. Die Autorin ist derzeit mit ihrem neuen Roman „Pony Show“ in Deutschland unterwegs.

Auf Anfrage der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“, die zum Redaktionsnetzwerk Deutschland gehört, äußerten sich Zeh und der Landtag zunächst nicht zu dem Vorgang. Laut dem Bericht bedauerte Zeh in ihrem Schreiben zugleich ihre Entscheidung. Die Tätigkeit am Gericht habe sie stets als besondere Ehre und Verantwortung empfunden.

Juli Zeh, die bürgerlich Julia Barbara Finck heißt, war im Dezember 2018 auf Vorschlag der SPD mit einer Zweidrittelmehrheit vom Landtag zur Verfassungsrichterin gewählt worden. Ende Januar 2019 wurde sie vereidigt.

Das Verfassungsgericht prüft unter anderem Gesetze und befasst sich mit Verfassungsbeschwerden sowie Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen. Dem Gericht gehören neun Mitglieder an. Darunter sind Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt oder Diplomjuristen sowie Laien.

Bekannt ist Zeh vor allem als Autorin von Romanen wie „Unterleuten“. Zugleich ist sie ausgebildete Juristin und weiterhin in diesem Bereich tätig. Ob ihrem Antrag auf Amtsaufgabe stattgegeben wird, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.


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