Die Bundesregierung will den Wohnungsbau günstiger machen. Ein neuer Gesetzentwurf soll es Bauherren und Unternehmen erleichtern, auf bestimmte Ausstattungsmerkmale und bauliche Standards zu verzichten, sofern alle Beteiligten zustimmen.
Vorgestellt werden die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz. Hintergrund sind die hohen Baukosten, die den Neubau bremsen. Mit dem sogenannten Gebäudetyp E soll einfacheres Bauen ermöglicht werden.
Geplant ist eine Änderung des Bauvertragsrechts. Bisher haften Planer und Baufirmen häufig für Mängel, wenn sie vom üblichen Baustandard abweichen. Künftig sollen Abweichungen von bestimmten Standards einfacher und rechtssicher vereinbart werden können.
Als mögliche Einsparungen nennt der Entwurf unter anderem weniger Trittschallschutz in Einfamilienhäusern, niedrigere Decken oder den Verzicht auf einen Handtuchtrockner im Bad. Auch bei der Zahl der Steckdosen und bei der Ausstattung eines Gebäudes könnten Abstriche möglich sein.
Bei Sicherheit und Gesundheit soll es dagegen keine Kompromisse geben. Brandschutz, Statik, Belüftung und ausreichendes Tageslicht sollen weiterhin vorgeschrieben bleiben.
Die zuständigen Ministerien haben nach eigenen Angaben Pilotprojekte ausgewertet. Demnach könnte einfacheres Bauen die Kosten für das Gebäude selbst um 10 bis 15 Prozent senken. Die Bundesregierung verbindet damit die Hoffnung, dass bei niedrigeren Baukosten wieder mehr Wohnungen entstehen.
In Deutschland fehlen laut dem vorliegenden Material mehrere Hunderttausend Wohnungen. Die geplanten Änderungen könnten frühestens Mitte 2027 in Kraft treten.
Bis dahin müssen zunächst weitere Bundesministerien den Gesetzentwurf prüfen. Anschließend können Bundesländer und Branchenverbände Stellung nehmen. Danach müsste das Kabinett den Entwurf beschließen. Es folgen Beratungen im Bundestag und im Bundesrat.

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