Dobrindt plant Gesetz gegen mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will mit einem neuen Investitionsschutzgesetz Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zuvorkommen.

In Berlin könnten Linke, Grüne und SPD die Vergesellschaftung von Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen vorantreiben. Für die geplante Entschädigung ist bislang eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vorgesehen.

Experten rechnen bei einer Entschädigung zum Verkehrswert jedoch mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro. Dobrindts Vorhaben soll die Bedingungen für einen solchen Schritt festlegen.

Der angekündigte Drei-Stufen-Plan sieht unter anderem Entschädigungen zum Verkehrswert vor. Außerdem sollen Zahlungen ausschließlich in Geld erfolgen. Eine weitere Voraussetzung soll demnach der Nachweis sein, dass zuvor alle anderen Mittel gegen den Wohnungsmangel ausgeschöpft wurden.

Welche konkreten Folgen das Gesetz für die Berliner Pläne hätte, ist in dem vorliegenden Material nicht ausgeführt. Zugleich gibt es demnach verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorstoß.


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