Lebenslange Haft nach tödlichem Messerangriff auf Ex-Frau in Ingolstadt

Das Landgericht Ingolstadt hat einen 50 Jahre alten Mann wegen der Ermordung seiner ehemaligen Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung deutlich erschwert. Der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl betonte, der Angeklagte könne nicht bereits nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.

Der Mann hatte seine Ex-Frau Anfang Dezember 2025 am Abend auf offener Straße angegriffen. Nach Angaben des Gerichts stach er rund zwei Dutzend Mal mit einem Messer auf die Frau ein. Sie wurde schwer verletzt und starb etwa eine Stunde später in einem Krankenhaus.

Die beiden Söhne des ehemaligen Paares waren bei dem Angriff anwesend. Sie versuchten, den Mann von der Tat abzuhalten. Dabei wurde auch der Angreifer erheblich verletzt. Anschließend lag er im Koma in einem Krankenhaus.

Seine Anwälte hatten zu Beginn des Prozesses erklärt, der 50-Jährige könne sich deshalb an nichts erinnern und im Verfahren keine Aussage machen.

Der Richter schilderte zudem eine jahrelange Überwachung und Nachstellung der Frau. Der Angeklagte habe ihr Auto mit einem GPS-Tracker überwacht und private Gespräche abgehört. Wegen der Nachstellungen war er bereits verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt bestand außerdem ein gerichtliches Kontaktverbot.

Reicherl sprach von jahrelangem Stalking und einem „absoluten Besitzdenken“ des Angeklagten. Er habe seiner Ex-Partnerin ein Leben mit ihrem neuen Freund nicht gegönnt. Der Richter bezeichnete die Tat als typischen Femizid.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert. Sie kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.


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