Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ablösen: Experten raten von übereiltem Abschluss ab

Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot soll die bisherige Riester-Rente ersetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei stärker Aktien und ETFs sowie höhere Renditechancen. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, sich von Werbeangeboten unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Das Altersvorsorgedepot soll ab Januar an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung treten. Banken und Neobroker werben bereits mit neuen Produkten. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern besteht dennoch kein Anlass, kurzfristig einen Vertrag abzuschließen.

Viele Anbieter werden dem vorliegenden Material zufolge erst in den kommenden Monaten oder sogar im Laufe des nächsten Jahres auf den Markt kommen. Die staatliche Förderung kann außerdem mindestens bis Ende 2027 für das gesamte Jahr nachträglich beantragt werden.

Ein wichtiger Punkt sind die Kosten. Beim sogenannten Standarddepot sollen sie gesetzlich auf ein Prozent begrenzt werden. Dieses Angebot werde allerdings häufig nicht aktiv beworben, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Stattdessen würden im Vertrieb oft Produkte angeboten, die Provisionen versprechen.

Vorgesehen ist außerdem ein öffentlicher Träger, etwa die Bundesbank, der mit einem Standarddepot in Konkurrenz zu privaten Anbietern treten soll. Zu Jahresbeginn 2027 dürfte ein solches öffentliches Angebot nach den vorliegenden Informationen jedoch noch nicht verfügbar sein.

Verbraucherschützer warnen zudem vor derzeit beworbenen Angeboten mit sehr niedrigen Kosten. Diese könnten sich später erhöhen. Zwar wäre dann eine Kündigung möglich, doch ein Wechsel sei für Kundinnen und Kunden nicht immer einfach umzusetzen.

Die Kosten können die Höhe der späteren Zusatzrente erheblich beeinflussen. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten kann ein Unterschied von einem halben Prozentpunkt über mehrere Jahrzehnte einen Betrag von einigen Zehntausend Euro ausmachen. Dadurch könne die staatliche Förderung weitgehend aufgezehrt werden.

Die Förderung des neuen Modells kann bis zu 540 Euro vom Staat betragen. Zusätzlich sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind möglich. Bei zwei Kindern wären damit jährlich bis zu 1.140 Euro Förderung möglich. Voraussetzung ist eine eigene Einzahlung von 2.100 Euro.

Anders als bei Riester soll die Förderung nicht mehr vom Einkommen abhängen. Entscheidend ist vielmehr, wie viel selbst eingezahlt wird. Für Geringverdiener kann die bisherige Riester-Förderung laut dem Material dennoch weiterhin vorteilhaft sein.

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte diesen nach Einschätzung von Niels Nauhauser nicht einfach kündigen. Bei einer Kündigung könnten bisher angesammelte Fördergelder verloren gehen. Stattdessen komme eine Übertragung des alten Vertrags auf das neue Modell infrage.

Wie hoch die spätere Auszahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Einzahlung und der Entwicklung der ETFs ab. Eine Modellrechnung geht bei einer Einzahlung von 120 Euro im Jahr über 30 Jahre und einer staatlichen Förderung von 60 Euro jährlich von einem Vermögen von 13.375 Euro aus. Dabei wird eine durchschnittliche jährliche Rendite von sechs Prozent angenommen.

Bei einer Einzahlung des Höchstbetrags weist die Modellrechnung ein mögliches Endvermögen von gut 208.000 Euro aus. Das Geld würde nicht auf einmal ausgezahlt, sondern als monatliche Zusatzrente. In der Beispielrechnung reicht diese von 90 Euro bei der niedrigsten bis rund 1.250 Euro bei der höchsten Einzahlung.


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