Tabaksteuer-Chaos: Gesetzesfehler bei Klingbeil blieb monatelang unbemerkt

Ein Fehler im Tabaksteuergesetz sorgt in Berlin für erhebliche Verwirrung. Nach einem Bericht der „Bild“ könnte eine deutliche Steuererhöhung für Zigaretten, Zigarren und Feinschnitt bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam geworden sein – und nicht erst ab 2027.

Demnach wurde die Regelung über Monate hinweg von Politikern, Ministerialbeamten, Verbänden und Experten geprüft, ohne dass die Folgen aufgefallen seien. Der Fehler soll erstmals im Juni 2026 in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums öffentlich aufgetaucht sein.

Bei einer sofortigen Anwendung würde eine Packung Zigaretten laut dem Bericht statt gut acht Euro fast zwölf Euro kosten. Die Tabakindustrie sei auf eine solche kurzfristige Erhöhung jedoch nicht vorbereitet. Auch Finanzminister Lars Klingbeil und die schwarz-rote Koalition wollten die sofortige Anhebung demnach nicht umsetzen.

Klingbeil soll deshalb den Zoll angewiesen haben, das neue Gesetz nicht anzuwenden. Stattdessen sollen zunächst die bisherigen Steuersätze und Preise weiter gelten. Juristen bezweifeln jedoch, dass der Minister eine solche Anweisung geben darf. Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg erklärte, die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden. Das Finanzministerium könne den Zoll daher nicht einfach per Verwaltungsvorschrift von der Anwendung des neuen Gesetzes ausnehmen.

Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki wertete Klingbeils Weisung laut dem Bericht sogar als mögliche Anstiftung zur Steuerhinterziehung. Nach seiner Einschätzung könne nur der Bundestag beschließen, dass die alten Steuersätze wieder gelten.

Zusätzliche Unklarheit gibt es bei E-Zigaretten, Vapes und Liquids. Im geltenden Gesetz soll für diese Produkte kein aktueller Steuertarif festgelegt sein. Nach Einschätzung des Steuerrechtlers Roland Ismer von der Universität Potsdam könnte deshalb bis Ende 2026 keine Tabaksteuer auf die sogenannten Tabak-Ersatzprodukte erhoben werden.

Dem Staat drohten dadurch Steuerausfälle in Millionenhöhe. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte laut „Bild“, der Zoll werde die bisher geltenden Steuersätze anwenden. Juristen halten auch das für rechtlich problematisch. Parallel werde über ein Sonderverfahren versucht, die alten Steuersätze schnell wieder festzuschreiben. Wie lange dieses Verfahren dauert, ist dem Bericht zufolge offen.


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