Lula und Bolsonaro ziehen wegen Kandidaturen vor Gericht

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Vor der Stichwahl um das Präsidentenamt in Brasilien gehen Luiz Inácio Lula da Silva und Flávio Bolsonaro juristisch gegeneinander vor. Beide Lager wollen die Kandidatur des jeweils anderen annullieren lassen.

Lulas Wahlkampfteam will beim Obersten Wahlgericht Brasiliens beantragen, Bolsonaros Kandidatur für ungültig zu erklären. Als Begründung wird eine mutmaßliche Einflussnahme des US-Technologiekonzerns Meta zugunsten des Herausforderers genannt.

Dem Antrag zufolge soll Meta eine „algorithmische Manipulation“ vorgenommen haben, um Lulas Chancen auf eine Wiederwahl zu schmälern. Der Schritt sollte ursprünglich am Dienstag eingereicht werden. Lulas Wahlkampfkoordinator Camilo Santana erklärte Journalisten jedoch, der Antrag werde am Mittwoch vorgelegt.

Flávio Bolsonaro reichte seinerseits einen Antrag auf Annullierung von Lulas Kandidatur ein. Er wirft dem Amtsinhaber „Machtmissbrauch“ vor. Lula soll demnach Regierungsaccounts bei WhatsApp für unzulässige Wahlwerbung und die massenhafte Verbreitung von Regierungserfolgen im Wahlkampf genutzt haben.

Die Stichwahl zwischen den beiden Politikern ist für den 25. Oktober angesetzt. In der ersten Wahlrunde am 4. Oktober schnitt Flávio Bolsonaro mit rund 47 Prozent der Stimmen besser ab als erwartet. Lula kam auf rund 45 Prozent.

Der Wahlkampf hatte sich bereits zuvor deutlich verschärft. In einer TV-Debatte am Sonntag überzogen sich beide Kandidaten mit Vorwürfen und Beleidigungen. Sie warfen einander unter anderem Korruption vor.

Lulas Wahlkampfteam hatte bereits in der vergangenen Woche Beschwerde gegen Meta eingereicht. Es ging um den Vorwurf, Inhalte des Teams seien in den Onlinediensten des Konzerns mutmaßlich blockiert worden.

Das Wahlgericht wies Meta an, beide Kandidaten gleichzubehandeln, und drohte bei einem Verstoß mit einer täglichen Strafe von 200.000 Dollar. Meta wies die Vorwürfe zurück und erklärte, es habe sich um technische Probleme gehandelt. Am Dienstag teilte der Konzern mit, die vom Wahlgericht verlangten Maßnahmen umgesetzt zu haben.


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