Bericht über gescheiterte Festnahme von Raphaël Arnault wirft Fragen auf

Ein mutmaßlicher Festnahmeversuch gegen den französischen Abgeordneten Raphaël Arnault soll am Dienstagmorgen am Gare de Lyon in Paris gescheitert sein. Nach Angaben seiner Partei La France insoumise (LFI) hätten die Beamten den falschen Zugteil überprüft. Eine offizielle Bestätigung durch Polizei oder Justiz lag zunächst nicht vor.

Mehrere französische Medien berichteten unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP über den Vorgang. Demnach sollte Arnault nach seiner Ankunft am Bahnhof festgenommen werden. Unklar blieb zunächst, weshalb die Polizei gegen den 31-Jährigen vorgehen wollte.

Nach den Berichten wurde anschließend behauptet, Arnault sei der Polizei entkommen und verstecke sich im Parlament. Belege dafür gab es laut den vorliegenden Informationen jedoch nicht. Arnault nahm später regulär an der Fragestunde in der französischen Nationalversammlung teil.

Seine Fraktion erklärte, der Abgeordnete habe „nichts zu verbergen“ und stehe der Justiz zur Verfügung. Nach Angaben der LFI habe Arnault zudem nicht gewusst, dass eine Polizeiaktion geplant gewesen sei.

Die parlamentarische Immunität schützt französische Abgeordnete grundsätzlich vor einer Festnahme ohne Zustimmung des Präsidiums der Nationalversammlung. Ausnahmen gelten unter anderem bei einer Festnahme auf frischer Tat oder nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Das Parlament ist deshalb kein grundsätzlich geschützter Zufluchtsort.

Ein offiziell bestätigter Tatvorwurf gegen Arnault liegt bislang nicht vor. Als mögliche Verbindung wurde in Medienberichten der Tod des rechtsextremen Aktivisten Quentin Deranque genannt. Der 23-Jährige war im Februar dieses Jahres in Lyon zusammengeschlagen worden und starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.

Mehrere Mitglieder oder Personen aus dem Umfeld der inzwischen aufgelösten linksradikalen Gruppe Jeune Garde wurden in diesem Zusammenhang beschuldigt. Arnault hatte die Gruppe 2018 mitgegründet. Zu den Beschuldigten zählten auch parlamentarische Mitarbeiter oder frühere Mitarbeiter des Abgeordneten.

Ob der gescheiterte Vorgang am Gare de Lyon tatsächlich mit diesem Fall zusammenhing, blieb zunächst offen.


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