Das Amtsgericht Hamburg hat das Hauptverfahren über Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder Theodor und Klara Hensel vorläufig ausgesetzt. Eine Entscheidung über die Forderungen gegen Steakhaus-Erbin Christina Block soll zunächst nicht getroffen werden.
Hintergrund ist ein bereits seit Jahren laufendes Unterhaltsverfahren in Dänemark. Dort soll am 28. Oktober in Sønderborg über die Ansprüche der beiden jüngeren Kinder entschieden werden. Das Hamburger Gericht will zunächst klären, worüber das dänische Verfahren genau befindet.
Nach Einschätzung der Familienrichterin könnte eine sogenannte doppelte Rechtshängigkeit vorliegen. Ohne eine Klärung drohten widersprüchliche Entscheidungen oder sogar doppelte Vollstreckungstitel. Deshalb bleibt das Verfahren in Hamburg bis auf Weiteres ausgesetzt.
Nach Angaben der Kinderseite könnten sich die rückständigen Unterhaltsforderungen auf einen sechsstelligen Betrag belaufen, wenn die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt zugrunde gelegt wird. Die genaue Höhe ist damit noch nicht abschließend festgestellt.
Auch ein Eilantrag von Theodor und Klara Hensel blieb erfolglos. Die beiden wollten erreichen, dass Christina Block bereits vor einer endgültigen Entscheidung vorläufig Unterhalt zahlt. Das Gericht wies den Antrag vollständig zurück.
Zur Begründung verwies die Richterin unter anderem auf Ausbildungsversicherungen, die Christina Block für ihre Kinder angespart hatte. Diese seien den beiden Minderjährigen kürzlich ausgezahlt worden. Laut Gerichtsbeschluss erhielten sie jeweils beziehungsweise zusammen rund 15.683 Euro. Damit könnten sie ihren laufenden Lebensunterhalt derzeit sichern.
Auch Johanna Hensel, die 20 Jahre alt ist und studiert, scheiterte mit einem Eilantrag auf Ausbildungsunterhalt. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an ihrer Bedürftigkeit. Sie hatte zuvor bereits mehr als 16.000 Euro aus einem von ihrer Mutter angesparten Ausbildungsfonds erhalten.
Vater Stephan Hensel soll dem Gericht zudem Auskunft über sein Vermögen geben. Die Angaben und die weiteren Entscheidungen im dänischen Verfahren sollen in die Bewertung der Unterhaltsfragen einfließen.

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