Mit der Erkältungssaison stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, ob sie trotz Beschwerden arbeiten können. Entscheidend sind vor allem die Stärke der Symptome, das persönliche Befinden und die konkrete Tätigkeit.
Leichtes Halskratzen oder eine laufende Nase bedeuten nicht automatisch, dass jemand arbeitsunfähig ist. Wer kein Fieber hat und sich insgesamt fit fühlt, kann grundsätzlich arbeitsfähig sein. Dabei sollte jedoch auch berücksichtigt werden, ob eine Ansteckungsgefahr besteht und wie eng der Kontakt zu anderen Menschen am Arbeitsplatz ist.
Bei Fieber, deutlicher Abgeschlagenheit sowie starken Kopf- oder Gliederschmerzen ist es dagegen sinnvoll, zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren. Auch ausgeprägter Husten, Schwindel oder Kreislaufprobleme sprechen dafür, eine Pause einzulegen. Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten kann es besonders riskant sein, trotz einer Erkrankung weiterzuarbeiten.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bei Atemwegsinfektionen, nach Möglichkeit drei bis fünf Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Beschwerden zu Hause zu bleiben. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um eine starre gesetzliche Vorgabe. Wer sich danach weiterhin krank fühlt, sollte sich länger schonen.
Arbeiten im Homeoffice kann bei leichten Beschwerden möglich sein, sofern die Konzentration ausreicht und die Tätigkeit die Erholung nicht beeinträchtigt. Der Wegfall des Arbeitswegs bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man trotz Krankheit arbeiten sollte. Auch zu Hause braucht der Körper Zeit, um sich zu erholen.
Fieber gilt als deutliches Warnsignal und tritt häufig zusammen mit Müdigkeit sowie Kopf- und Gliederschmerzen auf. In diesem Fall sollte man nicht arbeiten, sondern sich ausruhen und ausreichend trinken. Starke Kopfschmerzen können ebenfalls ein Grund sein, zu Hause zu bleiben, insbesondere wenn sie die Konzentration beeinträchtigen oder mit Übelkeit und Lichtempfindlichkeit einhergehen.
Bei plötzlich sehr starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, Verwirrtheit oder Atemnot ist eine umgehende medizinische Abklärung erforderlich.
Wer wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Eine Arbeitsunfähigkeit hängt nicht erst von einer bestätigten schweren Erkrankung oder von Fieber ab. Maßgeblich ist, ob die konkrete Tätigkeit krankheitsbedingt ausgeübt werden kann oder die Arbeit den Gesundheitszustand voraussichtlich verschlimmern würde.
Ob eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist, richtet sich nach den geltenden Vorgaben. Grundsätzlich ist eine ärztliche Feststellung erforderlich, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung jedoch auch ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Bei gesetzlich Versicherten wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber dort abgerufen.
Wer trotz deutlicher Beschwerden arbeitet, kann die eigene Genesung erschweren und bei ansteckenden Atemwegsinfektionen Kolleginnen, Kollegen, Kunden oder andere Kontaktpersonen gefährden. Wenn sich der Kontakt nicht vermeiden lässt, können Abstand, regelmäßiges Lüften und eine Maske das Ansteckungsrisiko verringern. Bei deutlichen Symptomen ist es jedoch besser, zu Hause zu bleiben.

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