Gefälschte Markenschuhe werden über soziale Netzwerke, Messenger-Gruppen und Shopping-Plattformen zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten als die Originale. Für Käufer können die Nachahmungen jedoch rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Risiken bergen.
Sneaker-Kultmodelle kosten auf dem Original- oder Resale-Markt teilweise mehrere tausend Euro. Kopien sind dagegen oft für wenige Dutzend Euro erhältlich. Laut einer Umfrage des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) gaben bereits 2023 rund 34 Prozent der Befragten an, wissentlich ein gefälschtes Produkt gekauft zu haben.
Wie professionell der Markt inzwischen arbeitet, zeigt die Erfahrung des Sneaker-Experten Christopher Blumenthal. Der Gründer des Blogs „Dead Stock“ hatte selbst einmal einen gefälschten Schuh in seine Sammlung aufgenommen, ohne die Fälschung zunächst zu bemerken. Nach seiner Einschätzung können selbst geübte Sammler inzwischen Schwierigkeiten haben, Original und Kopie sicher zu unterscheiden.
Der Handel wird unter anderem über TikTok, Telegram-Gruppen und sogenannte Spreadsheets organisiert. Dabei handelt es sich um öffentlich zugängliche Tabellen, über die Interessenten zu Händlern oder Shopping-Agenten weitergeleitet werden. Auf Plattformen wie Hacoo, OOPBUY, SUPERBUY und ACBUY werden unter anderem nachgemachte Modelle von Prada, Louis Vuitton, Dior, Nike und Adidas angeboten.
Einige Fälschungen kosten weniger als 100 Dollar, während die entsprechenden Originale auf dem Wiederverkaufsmarkt mitunter mehrere tausend Euro erreichen. Auch Influencer und Content-Creator werben laut dem Bericht gezielt für solche Angebote.
Adidas erklärte auf Anfrage, das Unternehmen gehe schwerpunktmäßig gegen Händler, Importeure gefälschter Produkte und sogenannte Fakeshops vor. Fälschungen könnten aus minderwertigen oder gesundheitsgefährdenden Materialien bestehen und den Ruf von Marken, Partnern und Beschäftigten schädigen. Nike äußerte sich dem Bericht zufolge nicht zum Umgang mit den Fälschungen.
In Deutschland sind Kauf und Besitz gefälschter Waren für den privaten Gebrauch in der Regel nicht strafbar. Beim Handel können jedoch die Beschlagnahmung und Vernichtung der Ware sowie zivilrechtliche Schritte der Markeninhaber drohen. Auch privat eingeführte Fälschungen können vom Zoll eingezogen werden. Der deutsche Zoll stellte 2024 mehr als fünf Millionen gefälschte Produkte im Wert von 417 Millionen Euro sicher.
Ein besonderes Risiko zeigen Labortests des Prüf- und Forschungsinstituts PFI in Pirmasens. Für eine Recherche wurden mehrere nachgemachte Sneaker untersucht. Ein gefälschter Adidas „Campus“ wies demnach starken Abrieb auf; das Material bildete sogar im nassen Zustand Löcher. Bei einem Nike-Fake des Modells „Air Force CPFM“ brach die Laufsohle im Test vollständig.
Auch die Schadstoffanalysen fielen problematisch aus. In einem Nike-Fake wurde Dimethylformamid nachgewiesen. Die Chemie-Expertin Ines Anderie bezeichnete den Stoff als stark giftig und lebertoxisch. In einem gefälschten Adidas „Samba“ wurde außerdem der verbotene Weichmacher DEHP gefunden. Der Grenzwert war überschritten, der Schuh hätte in Deutschland nicht verkauft werden dürfen.
Dienste wie „LegitGrails“ bieten eine Prüfung per App an. Käufer laden dafür Detailfotos ihrer Schuhe hoch, die von geschulten Experten und unterstützender künstlicher Intelligenz bewertet werden. Die vier im Labor untersuchten Fälschungen erkannte der Dienst innerhalb von 30 Minuten als solche.

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