Frauen sollen künftig bereits ab 45 Jahren am Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die bisherige Altersgrenze für das gesetzliche Früherkennungsprogramm abzusenken.
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die spezielle Röntgenuntersuchung der Brust bei Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren. Jüngere Frauen müssen die Untersuchung bislang selbst bezahlen.
Der Beschluss des G-BA wird nun von der Rechtsaufsicht im Bundesgesundheitsministerium geprüft. Wird er nicht beanstandet, soll die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft treten. Parallel sollen die Informationen für die Versicherten aktualisiert werden.
Frauen ab 50 Jahren erhalten derzeit alle zwei Jahre über eine zentrale Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung eine persönliche Einladung zum Screening. Die Untersuchungen finden in spezialisierten medizinischen Zentren nach einheitlichen Qualitätsstandards statt.
Für die Ausweitung des Programms müssen die zentralen Stellen und die medizinischen Zentren ihre Abläufe anpassen. Frauen ab 45 Jahren sollen sich voraussichtlich ab Sommer 2027 direkt bei der zuständigen zentralen Stelle für einen Termin anmelden können. Persönliche Einladungen werden nach den vorliegenden Plänen vermutlich ab Januar 2028 verschickt.
Das Mammografie-Screening soll Tumore in einem frühen Stadium erkennen, bevor sie tastbar sind oder Lymphknoten von Tumorzellen befallen werden. Nach einer mehrjährigen Untersuchung des Bundesamts für Strahlenschutz senkt die Teilnahme an dem Screening das Sterblichkeitsrisiko der untersuchten Frauen um 20 bis 30 Prozent.
Nach den Angaben ist der Nutzen der Untersuchung zudem größer als die Strahlenbelastung, der die Frauen dabei ausgesetzt sind.

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