Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Frage, ob Erben großer Unternehmen bei der Erbschaftsteuer weiterhin weitgehend verschont werden dürfen.
Auf Erbschaften und Schenkungen können in Deutschland bis zu 50 Prozent Steuer anfallen. Für Erben großer Unternehmen gelten jedoch häufig Ausnahmen, durch die sie von der Steuer teilweise oder vollständig befreit werden.
Ein ehemaliger Bankmanager hat seinen Unmut über diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck gebracht. Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob die steuerliche Bevorzugung von Firmenerben mit den geltenden verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

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