„Radikale Töchter“ ziehen wegen gestrichener Bundesförderung vor Gericht

Die Organisation „Radikale Töchter“ klagt gegen den Bund, nachdem das Bundesinnenministerium die Finanzierung eines seit Jahren geförderten Antiextremismusprojekts gestoppt hat. Die Klage wurde nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Das Förder-Aus hatte bereits zu Jahresbeginn bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Betroffen war ein Vorhaben, für das die Organisation im Februar 2025 eine vorläufige Zusage der Bundeszentrale erhalten und mit dessen Umsetzung bereits begonnen hatte. Anfang 2026 folgte jedoch eine Absage.

Dem gingen öffentliche Äußerungen der Projektgründerin Cesy Leonard zu Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Stadtbild voraus. Leonard warf dem Kanzler vor, Rassismus salonfähig zu machen, und startete eine Petition gegen ihn. Dafür wurden 250.000 Unterschriften gesammelt.

Kurz darauf thematisierte die Plattform „Nius“ die Förderung aus Steuergeldern. Wenige Wochen später ließ das Innenministerium die ihm unterstellte Bundeszentrale die Förderung einstellen. Eine fachliche Begründung dafür wurde laut dem Bericht nicht klar genannt.

Das Innenministerium erklärte im Frühjahr auf Fragen zu dem Vorgang lediglich, Förderinstrumente der politischen Bildung würden „regelmäßig angepasst“. Zu Bewertungen einzelner Fälle äußere sich das Ministerium nicht.

Interne Dokumente, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sollen inzwischen Hinweise auf eine politische Entscheidung geben. Demnach sei auch innerhalb der Behörden kein sachlicher Grund für die Ablehnung erkennbar gewesen. Einen Widerspruch der Organisation lehnte die Bundeszentrale dennoch ab.

Der neue Vizepräsident der Bundeszentrale, der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich, soll in einer E-Mail vom 26. Mai dieses Jahres geschrieben haben: „Letztendlich eine politische Entscheidung“. Zugleich billigte er den Unterlagen zufolge das Vorgehen.

Die „Radikalen Töchter“ wollen mit der Klage erreichen, dass ihr Projekt doch noch umgesetzt werden kann. Insgesamt geht es um rund 290.000 Euro.

„Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Unabhängige politische Bildungsarbeit wird jetzt mehr gebraucht denn je“, sagte Leonard. Die Kürzung sei „willkürlich“ sowie „fahrlässig und falsch“. Dagegen klage die Organisation.

Die NGO wurde 2019 zur Demokratieförderung gegründet. Seitdem bot sie nach eigenen Angaben gut 400 Workshops in Schulen, Jugendzentren oder kulturellen Zentren an.


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