Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von Lieferando für unwirksam erklärt. Danach durfte vorab online gezahltes Trinkgeld bislang grundsätzlich nicht zurückerstattet werden – auch dann nicht, wenn eine Bestellung storniert wurde und kein Essen ankam.
Betreiberin der Plattform ist die yd. Yourdelivery GmbH. In den Geschäftsbedingungen hieß es, das Trinkgeld könne „nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden“. Nach Auffassung des Gerichts konnte diese Regelung so verstanden werden, dass eine Rückzahlung selbst bei einem vollständigen Ausfall der Lieferung ausgeschlossen ist.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Lieferando geklagt. Sie vertrat die Ansicht, dass Kunden bei einer stornierten Bestellung nicht nur den Preis für das Essen, sondern auch ein bereits gezahltes Trinkgeld zurückerhalten sollten. Ein Vorab-Trinkgeld solle die erwartete Lieferleistung honorieren. Falle die Lieferung aus, sei es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Geld einzubehalten.
Das Gericht bewertete die Klausel als einseitige Vertragsgestaltung, mit der das Unternehmen seine Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche. Deshalb wurde sie für unwirksam erklärt.
Rechtskräftig ist die Entscheidung nach den vorliegenden Informationen noch nicht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und die Regelung dennoch weiter verwendet werden, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
Für Kunden bedeutet die Entscheidung allerdings nicht automatisch, dass bereits einbehaltene Trinkgelder zurückgezahlt werden. Betroffene müssen sich darum selbst kümmern.
Lieferando teilte zugleich mit, dass die beanstandete Klausel nicht mehr Bestandteil der Geschäftsbedingungen sei. Bei Stornierungen werde das Trinkgeld seit März 2026 automatisch erstattet.